Dieses Werk gilt gemäß dem deutschenUrheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
Gemäß dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Rechte (erlassen am 18. Mai 1999 und geändert im Jahr 2010) Kapitel II, Abschnitt 1, Artikel 5, Fall 3 der Republik Litauen gilt das Urheberrecht nicht für „offizielle staatliche Symbole und Insignien (Flaggen, Wappen, Hymnen, Entwürfe für Banknoten und andere staatliche Symbolen und Insignien), deren Schutz durch andere Rechtsakte geregelt wird.“ Daher wird angenommen, dass dieses Bild gemeinfrei ist. In einigen Fällen kann die Verwendung dieses Bildes jedoch durch andere Gesetze geregelt sein.
Personaldokument aus der Zeit der deutschen Besetzung Litauens * Objekt und Scan: Slg. Alexander Buschorn * Lizenz: GNU-FDL (transwikied from de:, original uploader Axb)
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