Service-Dienste

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Geteilte-Kosten-Dienst)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Service-Dienst (im Sinne von Dienstleistungstelekommunikationsdienst – auch 0180-Nummer genannt) ist in der Telekommunikation ein Mehrwertdienst. Früher übernahm bei diesem das angerufene Unternehmen einen Teil des Telefonentgelts, so dass der Kunde beispielsweise statt des teuren Ferngesprächstarifs nur den günstigeren Ortstarif bezahlen musste. Heutzutage sind dessen Kosten in den meisten Tarifen deutlich teurer als normale Ferngespräche, und ein Teil der Entgelte für die Anwahl von 0180-Rufnummern darf an den Betreiber des Dienstes ausgeschüttet werden.[1]

Bis zum 1. März 2010 wurden Service-Dienste als Shared Cost Service bezeichnet.[2]

Allgemeine Informationen und Tarife in Deutschland

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland wurde die 0180-Rufnummerngasse für Geteilte-Kosten-Dienste geschaffen. Die Gesprächskosten lagen früher unter denen von normalen Rufnummern. Seit der Liberalisierung im deutschen Telefonmarkt sind jedoch die Kosten für Gespräche zu normalen Rufnummern deutlich gefallen, während die Kosten für die 0180-Nummern konstant geblieben sind. Dadurch ist eine Kostenersparnis beim Anruf von 0180-Nummern gegenüber normalen Festnetznummern nicht mehr möglich. 0180er Nummern sind geografisch nicht gebunden.[3]

Es gibt unterschiedliche Klassen von 0180-Nummern, wobei die erste Ziffer nach der 0180 die Kosten für den Anrufer bestimmt: Verbindungen zu 0180-1 … (ursprünglich etwa Kosten eines Ortsgesprächs zur Nebenzeit), 0180-3 … (ursprünglich etwa Kosten eines Regionalgesprächs zur Nebenzeit) und 0180-5 … (ursprünglich etwa Kosten eines Ferngesprächs zur Nebenzeit) werden stets zeitgetaktet (bei den meisten Telefongesellschaften mit Minutentakt) abgerechnet, bei Anrufen zu 0180-2, 0180-4 und 0180-6 aus dem Festnetz fällt stattdessen ein festes Entgelt pro erfolgreicher Verbindung, unabhängig von der Verbindungsdauer an.

Tarife[4]
Ruf-
nummern-
gasse
Kosten aus dem deutschen Festnetz Anmerkungen
pro Minute pro Anruf
0180-1/01801 3,9 Cent
0180-2/01802 6 Cent
0180-3/01803 9 Cent
0180-4/01804 20 Cent
0180-5/01805 14 Cent
0180-6/01806 20 Cent[5] seit 2013
0180-7/01807 14 Cent seit 2013: die ersten 30 Sekunden kostenfrei[5]

Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen für Anrufe aus dem Mobilfunknetz keine höheren Gebühren berechnet werden als aus dem deutschen Festnetz. Davor waren die Gebühren für Anrufe aus dem Mobilfunk auf höchstens 42 Cent/min (60 Cent pro Anruf bei 01806) gedeckelt. Vor 2013 waren die Gebühren für Anrufe aus dem Mobilfunknetz gar nicht gedeckelt und konnten mehrere Euro pro Minute betragen.[6]

In Österreich und in der Schweiz gibt es vergleichbare Dienste. In der Schweiz spricht man von Gebührenteilungsnummern, die eine 084x-Vorwahl haben. Für diese 084x-Rufnummern gilt ein Höchsttarif von 8,08 Rappen pro Minute.[7] In Österreich gibt es die 0810- und 0820-Nummern, für die eine Entgeltobergrenze von maximal 10 bzw. 20 Cent pro Minute festgelegt wurde.[8]

Neben dem klassischen Einsatzfeld als Hotline-Rufnummern werden 0180-Rufnummern auch für das Angebot von anmeldefreiem Callthrough und als individuelle Teilnehmerrufnummern von Unified-Messaging-Diensten und VoIP-Anschlüssen verwendet.

Die Zeitansage und Handvermittlung der dt. Telekom liegt in den Rufnummerngassen 0180-4 bzw. 0180-2.

Fehlentwicklungen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aufgrund der Liberalisierung des Telefonmarktes in Deutschland sanken die Gesprächsentgelte für Gespräche zu gewöhnlichen Teilnehmerrufnummern deutlich, während die Entgelte für die 0180-Klassen nicht abgesenkt, sondern von den Telekommunikationsanbietern erhöht wurden.

Daher ist es heutzutage meist deutlich preiswerter, statt einer entsprechenden 0180-Nummer eine normale Festnetznummer anzurufen; selbst Mobilfunkrufnummern sind häufig preiswerter zu erreichen als die von den meisten Anbietern geschalteten 0180-5-Servicenummern. Lediglich die 0180-2-Nummern mit einem festen Verbindungsentgelt pro Anruf können für den Anrufer bei längerer Verbindungsdauer vorteilhaft sein.

Dieser Effekt wird durch die immer mehr aufkommenden Pauschaltarife weiter verstärkt, denn sowohl von Mobiltelefonen als auch von Festnetzanschlüssen aus können heutzutage bereits viele Kunden Festnetzanschlüsse ohne zusätzliche Kosten anrufen. Besonders eklatant ist die Kostendiskrepanz bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen bei fast allen Providern, wozu meistens auch der Heimbereich gehört.[9]

Laut Bundesnetzagentur ist es unzulässig, dass den Diensteanbietern ein Teilbetrag der Telefongebühren ausgezahlt wird. Dennoch wird dies von vielen Telekommunikationsanbietern praktiziert. Diese Auszahlung wird als Werbekostenzuschuss (WKZ) bezeichnet, da viele Anbieter im Gegenzug für die Auszahlung den Nummerneigentümer zur Nennung des Anbieters zusammen mit dem Tarif verpflichten, z. B. „01805 – … (14 Cent/min, Anbieter)“. Der WKZ wird in der Regel nur für 0180-5-Nummern gezahlt und beträgt durchschnittlich drei Cent pro Gesprächsminute für den Serviceanbieter. Bei Hotlinenummern, bei denen kein Telekommunikationsanbieter in der Ansage genannt wird, kann davon ausgegangen werden, dass der Serviceanbieter keine Zahlungen (WKZ) erhält.

Zukunft als Service-Dienst

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Juli 2007 konstatierte die Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt offiziell den verbreiteten Werbekostenzuschuss-Missbrauch und leitete aufgrund dessen ein Verfahren ein, mit dem die Zukunft der 0180-Rufnummerngasse, des Prinzips der geteilten Kosten und der Kundenkontaktdienste abgeklärt werden sollte.[10]

Im Mai 2009 wurden durch eine TKG-Änderung die Geteilte-Kosten-Dienste in sogenannte Service-Dienste umgewandelt, womit die heutige 0180er-Bepreisung aus dem Festnetz beibehalten werden können. Lediglich für 0180-Anrufe aus den Mobilfunknetzen wurden ab 2010 Preisobergrenzen etwas unter dem bisher marktüblichen Niveau festgeschrieben.[11]

Eine Änderung wird mit dem neuen Telekommunikationsgesetz vom 27. Oktober 2011 jetzt mit Wirksamkeit zum 1. Juli 2012 umgesetzt. Laut diesem Gesetz sollen Warteschleifen kostenlos werden.[12]

In der ersten Stufe des Gesetzes sollen vorgelagerte Warteschleifen kostenlos werden (voraussichtlich zum 1. August 2012), in der zweiten Stufe, ab voraussichtlich 1. August 2013, sollen auch nachgelagerte Warteschleifen (Weiterverbinden) kostenfrei werden. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es für die zweite Stufe keine technische Lösung, welche eine rechtskonforme Umsetzung dieses Gesetzes über alle Netze hinweg sicherstellen kann.[13] Wenn eine technische Lösung gefunden wird (z. B. durch Signalisierung der Warteschleife über den ISDN-D-Kanal oder aus VoIP-basierten Telefonanlagen, offline-billing), werden die Kosten für das Kostenfreistellen der Warteschleife den Serviceanbietern in Rechnung gestellt. Viele Serviceanbieter wie z. B. gesetzliche Krankenkassen oder die Bundesagentur für Arbeit planen daher die generelle Abschaltung der 0180er Servicerufnummern oder haben sie bereits abgeschafft und durch Ortsrufnummern oder kostenfreie 0800-Nummern ersetzt.[14]

Gesetzliches Verbot kostenpflichtiger Service-Hotlines

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im März 2017 hat der Europäische Gerichtshof ein Grundsatzurteil zu Service-Diensten gesprochen, das Unternehmen untersagt, Bestandskunden bei der telefonischen Erreichbarkeit höhere Telefongebühren abzuverlangen, als im üblichen Grundtarif anfallen (EuGH, Az. 568/15 vom 2. März 2017).[15] Grundlage war die Klage der Wettbewerbszentrale gegen ein großes Versandhandelsunternehmen, die das Landgericht Stuttgart wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung an den EuGH verwiesen hat. Der Grundtarif ist zwar nicht gesetzlich definiert, Grundlage der Entscheidung sei jedoch ein hoher Verbraucherschutz, der Kunden unter anderem nicht davon abhalten dürfe, aus Gründen der Sparsamkeit von einem Anruf zu Vertragsfragen abzusehen oder gar auf ihr Recht auf Reklamationen oder einen Widerruf zu verzichten („Grundtarifregelung“). Ausgenommen von dem Verbot bleiben Bestell- und Buchungshotlines, sowie Informations- und Beratungshotlines, sofern sich diese an Neukunden richten bzw. für Neuverträge genutzt werden, sowie unentgeltliche Verträge und der Geschäftskundenbereich und weitere Ausnahmen, die durch Einzelregelungen unter anderem im BGB geregelt sind.

Ersatzrufnummern

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gespräche zu 0180-Nummern werden vom intelligenten Netz auf „normale“ Telefonnummern umgeleitet. Das lässt sich nutzen, um die meist teueren 0180-Rufnummern zu umgehen. Im Internet befinden sich Seiten, die Ersatznummern für eine Reihe von 0180-Servicenummern auflisten, wobei diese zum Teil selbst vom Anbieter publiziert werden, z. B. für Anrufe aus dem Ausland.[16]

Unternehmen, die in erster Linie an einer nicht-geografischen Rufnummer mit kostengünstigem ortsunabhängigem Routing interessiert sind, steht als verbraucherfreundliche Alternative die Nutzung von 032-Rufnummern zur Verfügung, die aus dem Festnetz in der Regel wesentlich kostengünstiger durch die Verbraucher zu erreichen sind als 0180-Rufnummern.

032-Nummern können nicht frei gewählt werden; dies schließt Buchstabenwahl oder die Entscheidung für elegante, leicht zu merkende Nummern aus.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Neue Preisregeln für 0180-Rufnummern, vom 1. März 2010 13:00, auf heise online
  2. Bundesnetzagentur weist auf Änderungen bei (0)180er Rufnummern hin, Bonn, 1. März 2010, Bundesnetzagentur
  3. Info und Vorteile 0180x Nummern
  4. (0)180 Service-Dienste-Rufnummern dürfen ausschließlich für die Erbringung von Service-Diensten genutzt werden.
  5. a b Rufnummernteilbereiche (0)180-6 und (0)180-7 vom 23. Juli 2013. (PDF) Bundesnetzagentur, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 14. Mai 2019 (deutsch).
  6. Bundesnetzagentur greift durch: Neue Preise für Hotlines - Inside Digital
  7. Nummern, die mehr kosten, Bundesamt für Kommunikation
  8. Die RTR über 0810-/0820-Nummern, Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
  9. teltarif.de: Sonderrufnummern aus dem Mobilfunknetz
  10. heise.de: 0180 auf dem Prüfstand
  11. Bundesrat 361/09: Gesetz zur Umwandlung der Geteilte-Kosten-Dienste in Service-Dienste, umwelt-online.de
  12. Die Regierung informiert über Telekomgesetz (Memento des Originals vom 8. März 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesregierung.de, bundesregierung.de
  13. Kostenlose Warteschleife kann zur Kostenfalle werden, vom 23. November 2011, teltarif.de
  14. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 27. November 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.arbeitsagentur.de Umstellung der Bundesagentur für Arbeit von 0180-1 Nummern auf kostenlose 0800-Nummern
  15. Andreas Brommer: EuGH verbietet Hotlines mit Zusatzgebühr – Kein Service unter dieser Nummer. Wolters Kluwer Deutschland (lto.de), 2. März 2017 (Seite 1 von 2)
  16. Liste von Telefonnummern, die sich hinter 0180-Nummern verbergen, 0180-Telefonbuch - www.0180.info - teltarif.de