Nach §32a EStG Deutschland 2010 wird das zu versteuernde Einkommen auf volle Euro abgerundet, dann mittels Steuerbetragsfunktion der Steuerbetrag berechnet und schließlich das Ergebnis wiederum auf volle Euro abgerundet.
In der Grafik ist nun die Funktion mit und ohne Rundung dargestellt.
Alle Beträge beziehen sich auf ein Kalenderjahr.
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{{Information |Description ={{de|1=Vergleich der Steuerbetragsfunktion 2010 in Deutschland mit und ohne Rundung}} |Source ={{own}} |Author =Udo Brechtel |Date =2011-02-05 |Permission = |other_versions
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