Untersuchungshaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von U-Haft)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Untersuchungshaft ist im Strafverfahren eine Zwangsmaßnahme, welche die Staatsanwaltschaft während einer Ermittlung beantragen kann. Diese kann sich je nach Staatsrecht unterscheiden.

Für die Rechtslage in den einzelnen DACH-Staaten siehe die folgenden Artikel:

Wiktionary: Untersuchungshaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen