Der Kreistag Waldeck-Frankenberg hat die Annahme der nachstehend beschriebenen Flagge beschlossen, die der Hessische Minister des Innern am 26. Januar 1975 genehmigte.
Flaggenbeschreibung
„Die Flagge des Landkreises Waldeck-Frankenberg zeigt auf drei gleichbreiten Bahnen von Schwarz, Rot und Gold im oberen Drittel das Wappen des Landkreises.“[1][2]
Die Blasonierung dieses am 21. Juni 1974 genehmigten Kreiswappens lautet:
„Der von Blau und Gold schräg links geteilte Schild zeigt oben den wachsenden von Silber und Rot gestreiften Löwen und unten den acht-strahligen Waldecker Stern.“[3][2]
Anbetrachts der Tatsache, dass in Hessen vorwiegend Banner bzw. Hochflaggen üblich sind, werden die Genehmigungsdaten und die Flaggenbeschreibung auch auf diese bezogen.
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschenKörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
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Siehe auch
Wappen
Flagge
Kurzbeschreibungen
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