Zwangstrennung
Die Zwangstrennung ist die Trennung einer Internetverbindung durch den Internetdienstanbieter. Sie erfolgt meist alle 24 Stunden und wird in Deutschland von nahezu allen DSL Anbietern (Providern) im SOHO-Bereich angewandt.
Zweck
Die Zwangstrennung verfolgt vorwiegend zwei Zwecke. Zum einen wird die IP-Adresse nach der Zwangstrennung wieder freigegeben. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn die getrennte Verbindung ohnehin inaktiv war und somit die IP-Adresse vom Anschlussinhaber nicht mehr benötigt wurde. Die Freigabe ist daher sinnvoll, weil es im Internet nur eine begrenzte Anzahl an IP-Adressen gibt, beziehungsweise ein Anbieter nur ein begrenztes Kontingent an Adressen zur Verfügung hat.
Zum anderen will der Anbieter durch die Zwangstrennung den Betrieb eines eigenen Webservers verhindern. Dies wird explizit dadurch verhindert, dass mit der Zwangstrennung dem Anschluss eine neue IP-Adresse zugewiesen wird. Somit ist der Anschluss nicht immer unter derselben IP-Adresse erreichbar. Der Betrieb eines eigenen Webservers wird somit stark erschwert bzw. verhindert.
Weiterhin ist die Zwangstrennung unter Umständen für das Billing der Internet Service Provider notwendig. Wird ein Tarif nach Datenmenge abgerechnet, so wird von vielen Systemen der Umfang des Datenverkehrs zwischen dem Beginn der Verbindung und dem Ende ermittelt. Moderne Billing-Systeme hingegen erfassen den Datenverkehr durch Snapshots, sodass eine Zwangstrennung zu Abrechnungszwecken dann nicht mehr nötig ist. Zudem sind mengenbasierte Tarife im Festnetz-Bereich heute kaum noch anzutreffen.
Es ist nicht möglich, die Zwangstrennung als solche zu verhindern, doch besteht die Möglichkeit der sofortigen Wiedereinwahl in das Internet. Diese Wiedereinwahl erfolgt häufig durch den Router oder durch spezielle Wählprogramme.
Will man trotz Zwangstrennung einen Webserver oder ähnliche dauerhaft unter einer gleichbleibenden Adresse erreichbare Dienste betreiben, kann mit Hilfe eines DynDNS-Dienstes trotz der Zwangstrennung eine nahezu dauerhafte Erreichbarkeit gewährleistet werden. Der DynDNS-Dienst weist dem benutzerdefinierten DNS-Alias nach erfolgter Zwangstrennung automatisch die neu vergebene IP-Adresse zu.
Im Gegensatz dazu gibt es bei Breitbandanschlüssen über das TV-Kabelnetz keine Zwangstrennung, da hierbei meist fixe IP-Adressen vergeben werden und durch eine Trennung kein Vorteil für den Provider entsteht.