Äquivalenzprinzip

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Das Äquivalenzprinzip bezeichnet:

  • Äquivalenzprinzip (Physik), schwaches Äquivalenzprinzip (Äquivalenz von träger und schwerer Masse) und starkes Äquivalenzprinzip (Alle physikalischen Prozesse laufen in einem frei fallenden Bezugssystem so ab, als ob keine Gravitation vorhanden wäre)
  • Mehrdeutigkeitsproblem, die Gleichrangigkeit verschiedener Interpretationsansätze eines Messergebnisses
  • Äquivalenzprinzip (Steuer), ein gängiges Prinzip zur Rechtfertigung der Erhebung von Steuern
  • im Personalmanagement den Grundsatz der Gleichbehandlung bei der Gestaltung des Arbeitsentgelt
  • bei privaten Versicherern die Kalkulation der Beiträge für das zu versichernde Risiko (hohes Risiko = hohe Prämie); daher auch gleichbedeutend mit: Versicherungsprinzip

Siehe auch:

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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