Äquivalenzprinzip
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Äquivalenzprinzip bezeichnet:
- Äquivalenzprinzip (Physik), schwaches Äquivalenzprinzip (Äquivalenz von träger und schwerer Masse) und starkes Äquivalenzprinzip (Alle physikalischen Prozesse laufen in einem frei fallenden Bezugssystem so ab, als ob keine Gravitation vorhanden wäre)
- Mehrdeutigkeitsproblem, die Gleichrangigkeit verschiedener Interpretationsansätze eines Messergebnisses
- Äquivalenzprinzip (Steuer), ein gängiges Prinzip zur Rechtfertigung der Erhebung von Steuern
- im Personalmanagement den Grundsatz der Gleichbehandlung bei der Gestaltung des Arbeitsentgelt
- bei privaten Versicherern die Kalkulation der Beiträge für das zu versichernde Risiko (hohes Risiko = hohe Prämie); daher auch gleichbedeutend mit: Versicherungsprinzip
Siehe auch:
| Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |