Volksgesundheit

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Volksgesundheit (auch Öffentliche Gesundheit[1][2] oder Allgemeine Gesundheit[2]; engl. public health[2][3]) bezeichnet im einfachsten Fall den Zustand der durchschnittlichen Gesundheit eines Volkes[4][5], nach anderer Literatur jedoch darüber hinausgehend die Nichtgefährdung des Funktionierens von Gesellschaft und Volkswirtschaft, schließlich auch der Wehrfähigkeit, durch Verbreitung schlechter individueller Gesundheit[2]s.48f. Zum Beispiel: Hygiene und Öffentliche Gesundheit verstehen sich als die Wissenschaft und Lehre von der Erhaltung und Förderung der Gesundheit sowie der Verhütung und Kontrolle von Krankheiten sowohl für den Einzelnen als auch für die Bevölkerung. Sie stehen neben der Heilkunst, der Wissenschaft und Lehre von der Erkennung und der Heilung von Krankheit“.[6]

Laut Gesetzgebung dienen zwar eine Vielzahl von Vorschriften dem Schutz der Volksgesundheit (Beispiele sind wasserrechtliche Vorschriften[7], das Arzneimittelgesetz[8] und auch das Betäubungsmittelgesetz[9]; ebenso soll in einem Planfeststellungsverfahren die Volksgesundheit als im Rahmen der Abwägung berücksichtigbarer Belang berücksichtigt werden können.[10]), dennoch scheint eine gesetzliche Definition des Interesses der Volksgesundheit im Recht und der einschlägigen Literatur in Deutschland nicht ersichtlich[11][2]s.45 beziehungsweise wird abgelehnt[2]s.45.

Zielkonflikte tun sich für die Volksgesundheit dort auf, wo zwischen individueller und kollektiver Gesundheit abgewogen werden muss, „dem Einzelnen [...] unter bestimmten Umständen zugemutet [wird], zugunsten aller zurückzutreten: Mögliche Impfschäden werden Einzelpersonen abverlangt, wenn es gilt, Epidemien vorzubeugen; solidarisch finanzierte Gesundheitssysteme gewähren allen bestenfalls das medizinisch Notwendige, aber nicht jedem alles Wünschenswerte“.[3]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Volksgesundheit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. http://www.vfi-sachsen.de/index.php?Itemid=38&id=24&option=com_content&task=view
  2. a b c d e f [1] bzw. [2]
  3. a b Dtsch Arztebl 2007; 104(41): A 2788–90
  4. http://de.thefreedictionary.com/Volksgesundheit
  5. http://www.springerlink.com:80/content/kv1n576v7424782u/fulltext.pdf?page=1
  6. http://www.hygiene-und-oeffentliche-gesundheit.de/publikationen/Hygiene_oeffentlGesundhei.pdf
  7. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, NVwZ 2009, 298.
  8. Bundesverwaltungsgericht Buchholz 418.32 AMG Nr 53
  9. BGH StV 2005, 666
  10. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 131, 274.
  11. http://www.ldl.sachsen.de/de/internet/service/planung/staatsstrasse/ii6__natur_und_landschaftsschutz.htm#12
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