Österreichisches Rotes Kreuz
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Das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) (ZVR-Zahl 432857691) ist die nationale Rotkreuz-Gesellschaft Österreichs und damit Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.
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[Bearbeiten] Dachverband
Der Dachverband aller (derzeit 186) nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegungen ist die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften.
[Bearbeiten] Rotkreuzgesetz
Das Österreichische Rote Kreuz wurde am 14. März 1880 als Österreichische Gesellschaft vom Rothen Kreuze (ÖGvRK) durch den Zusammenschluss von lokalen Hilfsvereinen gegründet und ist heute die größte Hilfsorganisation des Landes.
Anerkannt und rechtlich geschützt wird es vom Staat auf Grund des Rotkreuzgesetzes, das am 1. Februar 2008 in Kraft trat und das Rotkreuzschutzgesetz von 1962 ablöst. [1]
[Bearbeiten] Leistungsbereiche
- Rettungs- und Krankentransportdienst mit Notarztdienst. Mit diesem Dienst tritt das ÖRK am meisten in Erscheinung. Täglich werden über 6.000 Krankentransporte und Rettungseinsätze durchgeführt.
- Blutspendedienst. Dieser Dienst wurde 1957 errichtet. Von ihm wird ca. 95 % des notwendigen Blutes in Österreich durch freiwillige Spenden aufgebracht.
- Gesundheits- und Soziale Dienste: Etwa Hauskrankenpflege, mobile Altenbetreuung, Essen auf Rädern, Besuchsdienst und Hospizwesen.
- Katastrophenhilfsdienst. Er hatte im Jahr 1956 seinen ersten großen Einsatz im Zuge des Ungarn-Aufstandes, wo österreichische Helfer sowohl in Ungarn halfen, als auch die Flüchtlinge im Inland betreuten.
- Aus-, Fort- und Weiterbildung. Es werden Erste Hilfe Kurse für Interessierte, aber auch für die Führerscheinausbildung oder betriebliche Ersthelfer durchgeführt.
- Jugendrotkreuz. Einzige Organisation, die in Österreich das Recht hat in Schulen zu gehen. Es gibt sowohl das schulische Jugendrotkreuz, als auch das außerschulische (Jugendgruppe des Roten Kreuzes)
- Rotkreuz-Jugend: Im Unterschied zum Jugendrotkreuz erst ab 14 Jahren und außerschulisch; sie ist derzeit nur in Wien und in der Steiermark umgesetzt. Grundaufgabe ist, den Mitgliedern die verschiedenen Bereiche des Roten Kreuzes näher zu bringen. Die Jugendlichen erhalten einen 16 stündigen Erste-Hilfe Kurs und eine Ausbildung zum Katastrophenhelfer.
- Suchdienst. Lange Jahre wurde nach dem Zweiten Weltkrieg der Suchdienst für vermisste Soldaten und Zivilisten durchgeführt, aber auch bei der letzten großen Katastrophe 2004 wurden Personensuchen mit den anderen Organisationen und Behörden durchgeführt.
- Verbreitung des humanitären Völkerrechts
Der Großteil der Mitarbeiter arbeitet ehrenamtlich, im Jahr 2004 waren dies 45.000 Freiwillige. Auch Zivildienstleistende können ihren Zivildienst beim Roten Kreuz ableisten.
[Bearbeiten] Geschichte
Die erste Form des Österreichischen Roten Kreuzes war der patriotische Hilfsverein, welcher bereits 2 Monate vor der bekannten Schlacht bei Solferino im Jahre 1859 gegründet wurde. Dies wurde von der österreichischen Bevölkerung sehr unterstützt. Allerdings wurde dieser Verein nur für Kriegszwecke gegründet und nach Ende des Krieges wieder aufgelöst. 1864 folgte die neuerlich Gründung des patriotischen Hilfsvereins für den Deutsch-Dänischen Krieg. 4 Jahre später folgte die Umwandlung des patriotischen Hilfsvereins in einen ständigen Verein zur Verbesserung der Heeressanität. 1869 erfolgte die Erweiterung der Hilfsmaßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen (Katastrophenhilfe)
Durch den Zusammenschluss mehrerer lokaler Hilfsvereine wurde am 14. März 1880 die Österreichische Gesellschaft vom Rothen Kreuze gegründet. Kaiser Franz Joseph I. unterschrieb die Gründungsurkunde und übernahm gemeinsam mit seiner Gattin Sissi die Schirmherrschaft über den neuen Verein.[2]
Während des ersten Weltkrieges wurde wiederum die Versorgung der verwundeten Soldaten zur Hauptaufgabe des ÖRK. Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im Jahre 1938 wurde das ÖRK in das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eingegliedert. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges 1945 wurde das ÖRK wieder aus dem DRK ausgegliedert. Diese Maßnahme wurde vom österreichischen Parlament und den alliierten Mächten rasch gebilligt. 1962 wurde die missbräuchliche Verwendung des Zeichens durch den Beschluss des Rotkreuzschutzgesetzes durch das österreichische Parlament untersagt. Auf der Internationalen Rotkreuz-Konferenz in Wien 1965, wurden die unten genannten 7 Grundsätze beschlossen.
1970 folgte die Umbenennung in den aktuellen Namen Österreichisches Rotes Kreuz. Die Österreichische Hilfsaktion "Nachbar in Not" wurde 1992 unter Mitwirkung des ÖRK gegründet. Der Beschluss des ÖRK-Leitbildes durch den Arbeitsausschuss des ÖRK wurde 1994 gefasst.
[Bearbeiten] Grundsätze
- Menschlichkeit - Der Mensch ist immer und überall Mitmensch
- Unparteilichkeit - Hilfe in der Not kennt keine Unterschiede
- Neutralität - Humanitäre Initiative braucht das Vertrauen aller
- Unabhängigkeit - Selbstbestimmung wahrt unsere Grundsätze
- Freiwilligkeit - Wahre Hilfe braucht keinen Eigennutz
- Einheit - In jedem Land einzig und offen für alle
- Universalität - Humanitäre Pflicht ist weltumfassend
[Bearbeiten] Präsidenten
- Karl Freiherr von Tinti (1880−1884)
- Franz von Falkenhayn (1885−1898)
- Fürst Alois von Schönburg-Hartenstein (1899−1913)
- Rudolf Graf v. Abensperg-Traun (1913−1919)
- Dr. Max Wladimir von Beck (1919−1938)
- Dr. Adolf Pilz (1945)
- Karl Seitz (1946−1950)
- Univ.-Prof. Dr. Burghard Breitner (1950−1956)
- DDr.h.c. Hans Lauda (1956−1974)
- Dr. Heinrich Treichl (1974−1999)
- Fredy Mayer (seit 1999)
[Bearbeiten] Landesverbände
Das ÖRK gliedert sich in neun Landesverbände der österreichischen Bundesländer. Dies sind unabhängige Vereine und sind dadurch rechtlich eigenständig. Sie sind den Grundsätzen des ÖRK verpflichtet.
Die Organisationsform des Österreichischen Roten Kreuzes ist zum Teil historisch gewachsen; so sind die neun Landesverbände mit eigener Rechtspersönlichkeit und Finanzhoheit ausgestattet, da die meisten Landesverbände bereits vor der Gründung der nationalen Gesellschaft vom Roten Kreuz als freiwillige Hilfsvereine bestanden.
Die Organisationsform der einzelnen Landesverbände, ihrer insgesamt 142 Bezirksstellen und 956 Ortsstellen entspricht jener des Österreichischen Roten Kreuzes. Bezirks- und Ortsstellen bilden regionale bzw. lokale Untergliederungen des Landesverbandes, dessen Organe die Generalversammlung, der Verbandsausschuss, der Arbeitsausschuss und der Präsident sind. Eine Ausnahme bildet hier das Land Tirol, hier ist nicht nur der Landesverband sondern auch jede Bezirksstelle mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit und Finanzhoheit ausgestattet.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Dienstgrade beim Österreichischen Roten Kreuz
- Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
- Deutsches Rotes Kreuz
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Bundesgesetz über die Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes
- ↑ Niederösterreichisches Jugendrotkreuz über die ÖRK-Geschichte, abgefragt am 14. März 2009
[Bearbeiten] Weblinks
- Artikel Österreichisches Rotes Kreuz im Österreich-Lexikon von aeiou
- Österreichisches Rotes Kreuz
- Jugendrotkreuz Österreich
- Pflege & Betreuung
- Suchdienst
- Blutspendedienst

