Überholbahnhof

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Als Überholbahnhof wird ein Betriebsbahnhof bezeichnet, der vornehmlich dem Überholen von Zügen dient. Unter Überholen versteht man das Ausweichen eines langsameren Zuges zu Gunsten eines schnelleren, in gleicher Richtung fahrenden Zuges. Der Überholbahnhof muss dazu mindestens zwei Gleise mit den erforderlichen Weichen haben.

In der Regel dienen die meisten Bahnhöfe bei Bedarf auch dem Überholen, ohne besonders als Überholbahnhof bezeichnet zu werden. Der Begriff Überholbahnhof wird bei der Darstellung von Eisenbahnstrecken insbesondere bei Bahnhöfen ohne Bahnsteige verwendet, deren Nennung im Streckenplan nicht den Eindruck erwecken soll, dass Reisende dort ein- oder aussteigen könnten.

Hält ein Zug, nur um durch einen anderen überholt zu werden, ohne Reisende ein- oder aussteigen lassen zu können, spricht man auch von einem Betriebshalt.

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