17-Punkte-Abkommen

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Tibetische Bezeichnung
Tibetische Schrift: ཀྲུང་དབྱང་མི་དམངས་སྲིད་གཞུང་དང་བོད་ཀྱི་ས་གནས་སྲིད་གཞུང་གཉིས་
བོད་ཞི་བས་བཅིངས་བཀྲོལ་འབྱུང་ཐབས་སྐོར་གྱི་གྲོས་མཐུན།
Wylie-Transliteration: krung dbyang mi dmangs srid gzhung dang bod kyi sa gnas srid gzhung gnyis bod zhi bas bcings bkrol ’byung thabs skor gyi gros mthun
Aussprache in IPA: [ʈʂúŋjaŋ mìmaŋ síɕuŋ tʰàŋ pʰø̂ːgi sánɛ̂ːˀ síɕuŋ ɲîːˀ pʰø̂ːˀ ɕìwɛˀ tɕíŋʈʂøː tɕùŋtʰəpkɔːki ʈʂʰø̂ːtỹ]
Offizielle Transkription der VRCh: Zhungyang mimang sixung tang Poigi sanai sixung nyi Phoi xiwai jingzhoi jungtabgorgi choidün
THDL-Transkription: Trungyang mimang sizhung dang Bögi sané sizhung nyi Bö zhiwa chingtröl jungtapkorgi trötün
Andere Schreibweisen:
Chinesische Bezeichnung
Traditionell: 中央人民政府和西藏地方政府關於和平解放西藏辦法的協議
Vereinfacht: 中央人民政府和西藏地方政府关于和平解放西藏办法的协议
Pinyin: Zhōngyāng rénmín zhèngfǔ hé Xīzàng dìfāng zhèngfǔ guānyú hépíng jiěfàng Xīzàng bànfǎ de xiéyì
Das 17-Punkte-Abkommen
Das 17-Punkte-Abkommen

Das 17-Punkte-Abkommen zur friedlichen Befreiung Tibets (offiziell Vereinbarung der Zentralen Volksregierung mit der Lokalen Regierung Tibets über Maßnahmen zur friedlichen Befreiung Tibets) ist ein in Peking am 23. Mai 1951 unterzeichnetes Abkommen zwischen der Volksrepublik China und Tibet. Unterzeichner waren Vertreter der Zentralen Volksregierung sowie der tibetischen Regierung. Am 24. Oktober 1951 telegrafierte der 14. Dalai Lama Tenzin Gyatso nach einem entsprechenden Beschluss der tibetischen Nationalversammlung in Lhasa seine Zustimmung an Mao Zedong und die Regierung in Beijing.[1]

Inhalt des Abkommens ist die Zusicherung innenpolitischer Autonomie und Religionsfreiheit Tibets, während außenpolitische Funktionen von der Volksrepublik China wahrgenommen und somit internationale Einflussnahme auf Tibet verhindert werden sollte.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Inhalt

Die tibetische Nationalität gehört zu den Nationalitäten mit einer langen Geschichte innerhalb des chinesischen Territoriums und hat wie viele andere Nationalitäten im Entstehungs- und Entwicklungsprozess unseres großen Vaterlandes ihre eigene ruhmreiche Pflicht erfüllt. Aber in den letzten hundert Jahren sind die imperialistischen Kräfte in China und infolgedessen auch in das Gebiet von Tibet eingedrungen und haben mit betrügerischen Mitteln Zwietracht unter der Bevölkerung gesät. Wie frühere reaktionäre Regierungen hat auch die reaktionäre Kuomintang-Regierung gegenüber der tibetischen Nationalität die Politik der nationalen Unterdrückung und Spaltung fortgesetzt, so dass es innerhalb der tibetischen Nationalität zur Spaltung und Uneinigkeit kam. Die tibetische Lokalregierung hat sich nicht gegen die betrügerischen und provokatorischen Machenschaften der Imperialisten zur Wehr gesetzt und gegenüber dem großen Vaterland eine unpatriotische Haltung eingenommen. Dadurch gerieten die tibetische Nationalität und die Bevölkerung in einen Abgrund der Versklavung und Not.

1949 hat der chinesische Volksbefreiungskrieg einen landesweiten grundlegenden Sieg davongetragen, in dem die reaktionäre Kuomintang-Regierung, der gemeinsame unsere Feind aller Nationalitäten, gestürzt und die imperialistischen Aggressionskräfte, der gemeinsame äußere Feind aller Nationalitäten, vertrieben wurden. Auf dieser Grundlage wurden die Volksrepublik China und die Zentrale Volksregierung gegründet. Die Zentrale Volksregierung hat in Übereinstimmung mit dem von der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes angenommenen Gemeinsamen Programm erklärt, dass alle Nationalitäten innerhalb der Landesgrenze[n] der Volksrepublik China gleichberechtigt sind, sich zusammenschließen, sich gegenseitig unterstützen und gegen Imperialismus und Volksfeinde innerhalb aller Nationalitäten kämpfen, damit die Volksrepublik China zu einer großen Gemeinschaft der Freundschaft und Zusammenarbeit aller Nationalitäten wird. In dieser großen Gemeinschaft wird die nationale Gebietsautonomie in allen Regionen, in denen nationale Minderheiten wohnen, durchgesetzt; jede Nationalität genießt die Freiheit, ihre Sprache und Schrift zu gebrauchen und zu entwickeln, ihre Sitten und Gebräuche sowie ihren religiösen Glauben zu erhalten oder zu reformieren. Die Zentrale Volksregierung hilft allen nationalen Minderheiten beim Aufbau und bei der Entwicklung einer eigenen Politik, Wirtschaft, Kultur und Bildung. Auf dieser Grundlage haben sich alle Nationalitäten im Inland außer den[en] in Tibet und auf Taiwan befreit. Unter der einheitlichen Führung der Zentralen Volksregierung und unter der unmittelbaren Führung der lokalen Volksregierungen sind alle nationalen Minderheiten bereits in den Genuss nationaler Gleichberechtigung gekommen, wobei die Durchsetzung der nationalen Gebietsautonomie bereits realisiert wurde bzw. in Angriff genommen wird.

Um den Einfluss der imperialistischen Aggressionskräfte in Tibet reibungslos auszuschalten, die territoriale Einheit und die Souveränität der Volksrepublik China zu verwirklichen, die Landesverteidigung zu stärken, die tibetische Nationalität und Bevölkerung zu befreien, damit sie in die große Gemeinschaft der Volksrepublik China zurückkehren und wie andere Nationalitäten im Inland das Recht der nationalen Gleichberechtigung genießen und ihre Politik, ihre Wirtschaft, ihr Kultur- und Bildungswesen entwickeln können, hat die Zentrale Volksregierung, als sie der Volksbefreiungsarmee den Befehl gab, in Tibet einzumarschieren, die tibetische Lokalregierung aufgefordert, Bevollmächtigte zu Verhandlungen mit der Zentralen Regierung zu entsenden, um ein Abkommen über Maßnahmen zur friedlichen Befreiung Tibets abzuschließen. Ende April 1951 kamen die Bevollmächtigten der tibetischen Lokalregierung nach Beijing. Die Bevollmächtigten der Zentralen Volksregierung begannen unverzüglich auf der Basis gegenseitiger Freundschaft mit ihnen Verhandlungen zu führen. Als Ergebnis der Verhandlungen erklärten sich beide Seiten damit einverstanden, das vorliegende Abkommen zu unterzeichnen und seine Umsetzung zu garantieren.

  1. Die tibetische Bevölkerung schließt sich zusammen, um die imperialistischen Aggressionskräfte aus Tibet zu vertreiben, und kehrt in die große Gemeinschaft des Vaterlandes, die Volksrepublik China, zurück.
  2. Die tibetische Lokalregierung unterstützt die Volksbefreiungsarmee aktiv bei ihrem Einzug zur Landesverteidigung in Tibet.
  3. In Übereinstimmung mit der im Gemeinsamen Programm der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes verankerten Nationalitätenpolitik übt die tibetische Bevölkerung unter der einheitlichen Führung der Zentralen Volksregierung das Recht auf nationale Gebietsautonomie aus.
  4. Die Zentrale Volksregierung verändert das bestehende politische System in Tibet und die eigentliche Stellung und Kompetenzen des Dalai Lama nicht. Die tibetischen Beamten behalten ihre Ämter.
  5. Die eigentliche Stellung und die Kompetenzen des Panchen Erdeni bleiben erhalten.
  6. Die einheitliche Stellung und die Kompetenzen des Dalai Lama und Panchen Erdeni beziehen sich auf die Stellung und die Kompetenzen des XIII. Dalai Lama und des IX. Panchen Erdeni auf der Grundlage freundschaftlichen Zusammenwirkens.
  7. Die Politik der Religionsfreiheit, die im Gemeinsamen Programm der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes verankert ist, wird durchgeführt, der religiöse Glauben, die Sitten und Gebräuche der Volksmassen in Tibet werden respektiert und die Klöster geschützt. Die Zentrale Volksregierung nimmt keine Veränderung der Klostereinnahmen vor.
  8. Die tibetische Armee wird schrittweise in die Volksbefreiungsarmee integriert und Teil der Streitkräfte der Volksrepublik China für die Landesverteidigung werden.
  9. Der Realität in Tibet entsprechend werden die Sprache und Schrift der tibetischen Nationalität gepflegt und das Schulwesen allmählich entwickelt.
  10. Der tibetischen Realität entsprechend werden die Landwirtschaft, die Viehzucht, die Industrie und der Handel Schritt für Schritt entwickelt und der Lebensstandard der Bevölkerung verbessert.
  11. Die Reformen in Tibet werden nicht durch Zwangsmaßnahmen seitens der Zentralen Volksregierung durchgesetzt. Die tibetische Lokalregierung führt die Reformen auf eigene Initiative durch. Wenn die Volksmassen die Reformen fordern, müssen durch Konsultation mit tibetischen führenden Persönlichkeiten Wege zur Lösung gefunden werden.
  12. Alle Beamten, die früher pro-imperialistisch und kuomintang-orientiert waren, können ihre Ämter beibehalten, wenn sie konsequent ihre Verbindungen mit den Imperialisten und der Kuomintang abbrechen, keine Sabotage ausüben und keinen Widerstand leisten.
  13. Die Truppen der Volksbefreiungsarmee, die in Tibet stationiert sind, sind verpflichtet, alle genannten politischen Maßnahmen einzuhalten, angemessene Preise für das zu zahlen, was sie kaufen, und keine Nadel, keinen Faden den Volksmassen wegzunehmen.
  14. Die Zentrale Volksregierung regelt alle auswärtigen Angelegenheiten des Gebiets Tibet einheitlich und strebt auf der Grundlage der Gleichberechtigung, des gegenseitigen Nutzens, der gegenseitigen Achtung der territorialen Souveränität eine friedliche Koexistenz Chinas mit den Nachbarländern und die Aufnahme und die Entwicklung vernünftiger Handelsbeziehungen an.
  15. Um die Durchführung des Abkommens zu garantieren, richtet die Zentrale Volksregierung in Tibet das militärisch-administrative Komitee und das Hauptquartier des Militärbezirkes ein. Neben den von der Zentrale Volksregierung entsandten Personen werden in den beiden Einrichtungen Persönlichkeiten aus dem Gebiet Tibet eingesetzt. Die Vertreter Tibets im militärisch-administrativen Komitee müssen Patrioten aus der tibetischen Lokalregierung, aus allen tibetischen Bezirken und wichtigen Klöstern sein. Die von der Zentralen Volksregierung bestimmten Vertreter erstellen nach Konsultationen mit den betreffenden Seiten eine Namenliste und legen sie der Zentralen Volksregierung zur Ernennung vor.
  16. Sämtliche Kosten des militärisch-administrativen Komitees, des Hauptquartiers des Militärbezirkes und der in Tibet stationierten VBA-Truppen werden von der Zentralen Volksregierung getragen. Die tibetische Lokalregierung unterstützt die Volksbefreiungsarmee beim Kauf und Transport von Getreide und Gebrauchsgütern.
  17. Das Abkommen tritt nach Unterzeichnung in Kraft.

[Bearbeiten] Literatur

  • བོད་རང་སྐྱོང་ལྗོངས་ལོ་རྒྱུས་ཡིག་ཚགས་ཁང། (Hg.): བོད་ཀྱི་ལོ་རྒྱུས་ཡིག་ཚགས་གཅེས་བསྡུས། Beijing, རིག་དངོས་དཔེ་སྐྲུན་ཁང། 1995, ISBN 7-5010-0876-0 / ISBN 7-5010-0879-5. Enthält ein Faksimile des Originaltextes auf Tibetisch und Chinesisch sowie eine englische Übersetzung.

[Bearbeiten] Weblinks

Commons
 Commons: 17-Punkte-Abkommen – Bilder, Videos und Audiodateien

[Bearbeiten] Fußnoten

  1. Tsering Shakya: The genesis of the Sino-Tibetan agreement of 1951. In: Alex McKay: The History of Tibet – The Modern Period: 1895–1959. The Encounter with Modernity. Routledge 2003, ISBN 0415308445, S. 603; A. Tom Grunfeld: The Making of Modern Tibet. M. E. Sharpe 1996, ISBN 1563247143, S. 113; Stephan Haas: Die Tibetfrage – Eine Analyse der Gründe und der Rechtmäßigkeit des chinesischen Einmarsches in Tibet 1950/1951. LIT Verlag, 1997, ISBN 3825828727; བོད་རང་སྐྱོང་ལྗོངས་ལོ་རྒྱུས་ཡིག་ཚགས་ཁང། (Hg.): བོད་ཀྱི་ལོ་རྒྱུས་ཡིག་ཚགས་གཅེས་བསྡུས། Beijing, རིག་དངོས་དཔེ་སྐྲུན་ཁང། 1995, ISBN 7-5010-0876-0 / ISBN 7-5010-0879-5, Dokument 101; Antwort von Mao Zedong: Dokument 102.
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