2C-T-7

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Strukturformel
Struktur von 2C-T-7
Allgemeines
Name 2C-T-7
Andere Namen
  • 2,5-Dimethoxy-4-n-propylthiophenethylamin
  • 2-[2,5-Dimethoxy-4-(propylthio)phenyl] ethanamin
Summenformel C13H21NO2S
CAS-Nummer 207740-26-9
PubChem 24728635
Eigenschaften
Molare Masse 255,38 g·mol−1
Sicherheitshinweise
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
keine Einstufung verfügbar
R- und S-Sätze R: siehe oben
S: siehe oben
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

2C-T-7 ist ein Halluzinogen mit entfernt Meskalin-verwandter Struktur aus der Gruppe der Phenylethylamine. Es wurde etwa um 1980 von Alexander Shulgin[2] entwickelt. Die chemische Bezeichnung lautet 2,5-Dimethoxy-4-(n)-propylthiophenethylamin.

Es ist stofflich verwandt mit 2C-B.

Die Droge ist in der Schweiz im Verzeichnis der verbotenen Betäubungsmittel gelistet und damit illegal.[3] 2C-T-7 ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 1 BtMG[4] ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. In Bezug auf ihre Gefährlichkeit wurde die Substanz von der EU noch nicht eingestuft, eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  2. PIHKAL
  3. BetmV: Anhang d – Verzeichnis der verbotenen Betäubungsmittel
  4. BtMG Anlage 1
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