A-law
Das A-law-Verfahren ist ein primär in Europa verwendetes Digitalisierungsverfahren für analoge Audiosignale im Telekommunikationsbereich, das in der Empfehlung G.711 der ITU-T standardisiert ist. Dabei werden analoge Sprachsignale im Rahmen der Digitalisierung mittels einer nichtlineaeren Quantisierungskennlinie, der so genannten A-Kennlinie, in digitale Signale umgewandelt. Ziel ist bei gleicher binärer Stellenanzahl pro Abtastwert einen höheren Dynamikumfang bzw. ein größeres Signal-Rausch-Verhältnis zu erzielen, in dem große Signalauslenkungen gröber und kleine Signalauslenkung feiner aufgelöst werden.
In Nordamerika und Japan wird das ähnliche µ-law-Verfahren eingesetzt, das dem A-law ähnelt, jedoch nicht kompatibel ist. Zur Kommunikation, z. B. bei einem Telefongespräch zwischen Europa und USA, müssen die digitalen Daten durch entsprechende Konverter umgesetzt werden.
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[Bearbeiten] Die A-Kennlinie
Kompression und Dekompression der analogen Signale erfolgen gemäß einer logarithmischen Quantisierungskennlinie, der A-Kennlinie. Sie ist wie folgt als stetige Funktion definiert:
Die inverse Funktion dazu lautet:
Wobei gilt: 
Die A-Kennlinie weist bei niedrigen Signalpegeln eine hohe Dynamik und bei hohen Pegeln eine kleine Dynamik auf.
[Bearbeiten] Die 13-Segment-Kennlinie
Die Empfehlung G.711 beschreibt des Weiteren eine abschnittsweise lineare Annäherung der A-Kennlinie, welche für den Einsatz in digital arbeitenden Systemen wesentlich besser geeignet ist, die sogenannte 13-Segment-Kennlinie.
Die vorgesehene PCM-Kodierung mit 8-Bit-Worten würde bei Einsatz einer linearen Kennlinie zu einer pegelunabhängigen Auflösung von einem 1/128 der Maximalamplitude führen. Gemäß 13-Segment-Kennlinie werden kleine Signalpegel nun auf 1/2048 der Maximalampitude genau quantisiert, große Signalpegel dagegen nur mit einer Auflösung von 1/32. Die Signale werden dazu zunächst mit 12-Bit Genauigkeit digitalisiert. Die Aufteilung in die Segmente erfolgte so, dass sich Komprimierung und Expandierung sehr einfach durch eine 12-Bit nach 8-Bit-Umrechnung bzw. eine 8-Bit nach 12-Bit-Umrechnung erledigen lassen.
Das Audiosignal wird dabei zunächst linear als 13-Bit-Wert in Form einer ganzen Zahl mit Vorzeichen digitalisiert. Dieser 13-Bit-Wert wird gemäß der folgenden Tabelle als 8-Bit-Wert dargestellt:
| Linearer Input | Output |
|---|---|
| s0000000wxyza... | n000wxyz |
| s0000001wxyza... | n001wxyz |
| s000001wxyzab... | n010wxyz |
| s00001wxyzabc... | n011wxyz |
| s0001wxyzabcd... | n100wxyz |
| s001wxyzabcde... | n101wxyz |
| s01wxyzabcdef... | n110wxyz |
| s1wxyzabcdefg... | n111wxyz |
Man kann diese Codierung als 1.3.4-Gleitkommazahl mit 8 Bit (sog. Minifloat) und einem ganzzahligen Wert betrachten (1 Bit Vorzeichen, 3 Bit Exponent, 4 Bit Mantisse). Das Sign-Bit im Ergebnis wird invers verwendet (n = not s).
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- G.711: Pulse code modulation (PCM) of voice frequencies

