ATP (Beförderungsabkommen)

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Das Beförderungsabkommen ATP (französisch Accord relatif aux transports internationaux de denrées périssables et aux engins spéciaux à utilisier pour ces transports, dt. Übereinkommen über internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel) wurde 1970 unter Federführung der UNECE zwischen verschiedenen europäischen Staaten geschlossen und regelt die Transportbedingungen, unter denen temperaturgeführte (gekühlte oder gefrorene) Lebensmittel im internationalen Güterverkehr zu transportieren sind.

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