Argumentum a fortiori

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Die lateinische Redewendung Argumentum a fortiori wird sprachlich (hauptsächlich in der Rechtsprechung oder in der Theologie) mit den Bedeutungen:

  • „Vom Stärkeren her“
  • „erst recht“
  • „um so mehr“ bzw. „um so weniger“
  • „nach dem stärker überzeugenden Grunde“

verwendet, um einen Beweis einer Behauptung durch eine schon bewiesene stärkere Behauptung auszudrücken. Ein logischer Schluss nach dieser Methode wird auch als „Erst-recht-Schluss“ bezeichnet (Beispiel: Wenn es verboten ist, zu zweit auf einem Fahrrad zu fahren, ist es erst recht verboten, zu dritt auf einem Fahrrad zu fahren). Für den „Erst-recht-Schluss“ unterscheidet man

Das Argumentum a fortiori wird meist zur Bekräftigung von Behauptungen eingesetzt, manchmal auch um einen logischen Schluss vorzutäuschen, wo keiner ist (Petitio principii).

[Bearbeiten] Zum Begriff

Die Deklinierung von a fortiori ist streng genommen falsch, der grammatikalische Fehler hat sich aber wohl in der Fachsprache eingebürgert. Richtigerweise müsste es a fortiore heißen, da im Latein alle komparitiven Adjektive im Ablativ auf den Suffix "-e" enden.

[Bearbeiten] Quellen

[Bearbeiten] Literatur

  • Grabenhorst, Thomas K.: Das argumentum a fortiori, Verlag „Peter Lang“ 1990 ISBN-Nummer 3-631-43261-5
  • Schneider: Logik für Juristen, S. 158ff.
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