Abgasnorm

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Eine Abgasnorm (z.B. Euro-Norm) legt für Kraftfahrzeuge Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Kohlenwasserstoffe (HC) und Partikel (PM) fest und unterteilt die Fahrzeuge somit in Schadstoffklassen, denen bestimmte Schlüsselnummern zugewiesen werden, die u.a. der Berechnung der KFZ-Steuer dienen. Die Grenzwerte unterscheiden sich dabei sowohl nach Motortyp (Otto- oder Dieselmotor) als auch nach Kraftfahrzeugtyp (PKW, LKW und Omnibusse, Zweiräder und Mopeds) und unterliegen einer zunehmenden Verschärfung. Die Werte werden bei der Typprüfung im Fahrzyklus gemessen. Der Fahrzeughersteller muss die Einhaltung dieser Grenzwerte für eine festgelegte Zeitspanne und Kilometerleistung garantieren. Dies geschieht durch eine Feldüberwachung mit Rückruf bei systematischen Fehlern. Bei bestimmten Fahrzeugen sind zusätzlich die Emissionen der Kraftstoffverdampfung begrenzt und eine On-Board-Diagnose (OBD) vorgeschrieben. Seit dem 1. Januar 2005 gilt europaweit für neue PKW die Euro-4-Norm.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Kalifornien darf als Wiege der Abgasgesetzgebung gelten. Die spezielle klimatische und geographische Situation im Westen der USA, die sehr smoganfällig ist, führte schon Anfang der 1960er Jahre zu den ersten Abgasgrenzwerten im Straßenverkehr. Die ersten einheitlichen Abgasvorschriften in der Europäischen Gemeinschaft (EG) traten 1970 in Kraft. Begrenzt wurden die Emissionen von Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen. 1977 wurden die Stickstoffoxide als zusätzlich zu begrenzende Abgasinhaltsstoffe eingeführt. Grenzwerte für Partikel (Ruß) aus Dieselmotoren wurden 1988 eingeführt. Für Lastkraftwagen und Busse wurden 1988 Grenzwerte für Abgasinhaltsstoffe erstmals europaweit festgelegt. Für Motorräder und Mopeds gibt es seit 1997 europaweit festgelegte Abgasgrenzwerte. Die Abgasvorschriften werden permanent verschärft, nicht nur in den USA und in Europa, sondern rund um die Welt. Diese Verschärfung betrifft nicht nur die Höhe der Emissionswerte, sondern ebenso die dauerhafte Einhaltung dieser Werte und auch strengere Testabläufe.

[Bearbeiten] Grenzwerte

Während für PKW sowie für Motorräder und Mopeds die Abgasgrenzwerte streckenbezogen sind (Schadstoff pro gefahrenen km), werden bei Lastkraftwagen und Bussen die Abgasgrenzwerte auf die abgegebene Arbeit des Motors bezogen (Schadstoff pro Kilowattstunde (kWh)). Bei PKW werden die Grenzwerte mit einem Rollen-Prüfstandtest ermittelt, wohingegen bei LKW und Bussen ein stationärer 13-Stufentest auf dem Motorenprüfstand Anwendung findet, der aber durch ein dynamisches Testverfahren ersetzt werden soll.

Bei KFZ mit Ottomotor vor Baujahr 1996 findet sich im Fahrzeugbrief oft der Eintrag „Schadstoffarm nach E2“ oder „Schadstoffklasse E2“. Dies entspricht nicht der „EURO-2-Norm“, sondern der „EURO-1-Norm“.

Neben den europäischen Normen gibt es zusätzliche Normen, die ausschließlich in Deutschland existieren und eine nationale Zwischenlösung darstellten: Die D3-Norm lehnt sich mit ihren Grenzwerten zwar stark an Euro 3 an, benutzt aber den Prüfzyklus von Euro 2. Das heißt, die besonders schadstoffreichen ersten 40 Sekunden nach Anlassen des Motors werden nicht gemessen. Extrem aufwändige Elektronik zur Katalysator-Vorheizung ist also noch nicht erforderlich. Analog benutzt D4 weitgehend die Euro-4-Grenzwerte, aber den Prüfzyklus von Euro 3. Der misst die Abgase zwar sofort, aber bei einer Umgebungstemperatur von mehr als 20 Grad. Bei der Neuzulassung wurde D3 ab 2001 durch EURO 3 und D4 ab 2005 durch EURO 4 abgelöst

Die Grenzwerte in den einzelnen Kategorien:

[Bearbeiten] Zeichenerklärung

Alle Werte in Milligramm je Kilometer (mg/km).

  • HC = Kohlenwasserstoffe
  • HC+NOx = Summe der Kohlenwasserstoffe und der Stickstoffoxide
  • NOx = Masse der Stickstoffoxide
  • CO = Masse des Kohlenmonoxids
  • NMHC = Nichtmethankohlenwasserstoffe
  • PM = Partikelmasse

[Bearbeiten] PKW mit Benzinmotor

(alle Angaben in mg/km)

Norm Euro 1 Euro 2 Euro 3 D3 Euro 4 D4 Euro 5 Euro 6
Typprüfung ab 1. Jul. 1992 ab 1. Jan. 1996 ab 1. Jan. 2000 ab 1. Jan. 2005 ab 1. Sep. 2009 ab 1. Sep. 2014[1]
CO 3160 2200 2300 1500 1000 700 1000 1000
(HC + NOx) 1130 500
NOx 150 170 80 80 60 60
HC 200 140 100 70 100 100
davon NMHC 68 68
PM 5* 5*

* mit Direkteinspritzung

[Bearbeiten] PKW mit Dieselmotor

(alle Angaben in mg/km)

Norm Euro 1 Euro 2 Euro 3 Euro 4 Euro 5 Euro 6
Typprüfung ab 1. Jul. 1992 ab 1. Jan. 1996 ab 1. Jan. 2000 ab 1. Jan. 2005 ab 1. Sep. 2009 ab 1. Sep. 2014
CO 3160 1000 640 500 500 500
(HC + NOx) 1130 700 / 900 * 560 300 230 170
NOx 500 250 180 80
PM 180 80 / 100 * 50 25 5 5

* mit Direkteinspritzung

[Bearbeiten] Motorrad

(alle Angaben in mg/km)

Norm Euro 1 Euro 2 Euro 3
Typprüfung ab 17. Juni 1999 ab 1. April 2003 ab 1.Jan. 2006
CO 8000 / 13000 ² 5500 2000
NOx 100 / 300 ² 300 150
HC 4000 / 3000 ² 1200 / 1000 ³ 800 / 300 ³

² 4-Takt
³ ab 150 cm³

[Bearbeiten] Kleinkraftrad

(alle Angaben in mg/km)

Norm Euro 1 Euro 2
Typprüfung ab 17. Juni 1999 ab 1. Jan. 2006
CO 6000 1000
(HC + NOx) 3000 1200

[Bearbeiten] Vorschriften zur Kraftstoffverdampfung

Auch die Emissionen von Benzindämpfen aus dem Tank eines stehenden Fahrzeuges können limitiert sein. Um diese zu reduzieren wird ein Aktivkohlefilter eingebaut, der die Dämpfe speichern kann und bei laufendem Motor die Dämpfe der Verbrennung zuführt und so den Speicher regeneriert. Vorgeschrieben wird sowohl die Speicherfähigkeit als auch die Regenerationsfähigkeit. Die Speicherfähigkeit wird im Shed-Test überprüft, die Regenerationsfähigkeit im Fahrzyklus bei Start mit gefülltem Speicher.

[Bearbeiten] Einfluss auf die Kraftfahrzeugsteuer

Die Abgasnorm hat in Deutschland einen direkten Einfluss auf die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer. Bemessungsgrundlage ist der im Fahrzeugschein eingetragene Schadstoffschlüssel. Diesel-PKW werden bei gleicher Schadstoffklasse hierbei deutlich höher besteuert als PKW mit Ottomotor. Da noch sehr viele PKW mit Euro-1-Abgasnorm oder schlechter zugelassen sind, hat sich die Industrie dieser Zielgruppe angenommen und bietet Auf- und Umrüstmöglichkeiten an, um PKW in eine bessere und billigere Schadstoffklasse einzustufen. Als besonders beliebt und preiswert hat sich hierbei der Kaltlaufregler erwiesen. Eine Ausnahme bilden Kleinkrafträder und Leichtkrafträder, die trotz ihrer hohen Schadstoffemissionen steuerbefreit sind. Eine weitere Ausnahme bilden landwirtschaftliche Zugmaschinen.

[Bearbeiten] Schadstoffreduzierte Kraftfahrzeuge in Deutschland

Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) von Januar 2006 erfüllen 25 % aller Personenkraftwagen die Abgasnorm Euro 4. Insgesamt sind es 11,6 Millionen Fahrzeuge gegenüber einem Gesamtbestand von 46,6 Millionen PKW.

[Bearbeiten] Verweise

Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Quellen

  1. Pressemitteilung EU Parlament zur Beschließung der Euro-5- und Euro-6-Grenzwerte
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