Abgeordnetengesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Mitglieder des Deutschen Bundestages
Kurztitel: Abgeordnetengesetz
Abkürzung: AbgG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Staatsrecht
Fundstellennachweis: 1101-8
Ursprüngliche Fassung vom: 18. Februar 1977
(BGBl. I S. 297)
Inkrafttreten am: 1. April 1977
Neubekanntmachung vom: 21. Februar 1996
(BGBl. I S. 326)
Letzte Änderung durch: ÄndG vom 8. November 2011
(BGBl. I S. 2218)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
8. Dezember 2011
(Art. 82 Abs. 2 Satz 2 GG)
GESTA: B037
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Abgeordnetengesetz (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages) des Bundes regelt die Bewerbung um ein Mandat im Deutschen Bundestag, die Beurlaubung der Kandidaten zur Wahlvorbereitung, die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (z. B. Beamte), die Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete (z. B. Abgeordnetenentschädigung, Sozialleistungen), sowie die Unabhängigkeit der Abgeordneten und das Recht der Bundestagsfraktionen.

Der Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag richtet sich hingegen nach dem Bundeswahlgesetz.

Die Bundesländer haben für ihre Parlamente eigene Abgeordnetengesetze erlassen.

[Bearbeiten] Literatur

  • Werner Braun, Monika Jantsch, Elisabeth Klante: Abgeordnetengesetz des Bundes – unter Einschluß des Europaabgeordnetengesetzes und der Abgeordnetengesetze der Länder. Kommentar. de Gruyter, Berlin Januar 2002, ISBN 3-11-015726-8
  • Hans Herbert von Arnim: Das neue Abgeordnetengesetz – Inhalt, Verfahren, Kritik und Irreführung der Öffentlichkeit. Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung, Speyer 1997, ISBN 3-932112-06-7

[Bearbeiten] Weblinks

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