Abitur in Brandenburg
Das Abitur in Brandenburg wird in der Gymnasiale-Oberstufen-Verordnung (GOSTV) geregelt.
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[Bearbeiten] Allgemeines
Ab dem Schuljahr 2009/10 beträgt die reguläre Schulzeit bis zum Abitur im Land Brandenburg an Gymnasien 12 Jahre, bis zu diesem Schuljahr 13 Jahre. Der Abiturjahrgang 2011/12 ist also ein Doppeljahrgang. In ihm legen die Schülerinnen und Schüler ihr Abitur ab, die sowohl im Jahr 1999 als auch im Jahr 2000 eingeschult wurden. An Gesamtschulen oder Oberstufenzentren mit GOST beträgt die Schulzeit bis zum Abitur 13 Jahre, von denen 6 in der Grundschule und 4 in der Sekundarstufe I und 2 bzw. 3 Jahre in der Sekundarstufe II verbracht werden. Für besonders Begabte besteht zudem die Möglichkeit, bereits ab Klasse 5 an ausgewählte Gymnasien zu wechseln.
Das 11. Schuljahr an den Gymnasien bis zum Schuljahr 2009/10 und an den Gesamtschulen besitzt eine Einführungsfunktion und bereitet auf den Unterschied zwischen den Sekundarstufen vor. Es kann auch (durch zum Beispiel ein Jahr im Ausland) „übersprungen“ werden, da es in der Berechnung der Abiturnote nicht berücksichtigt wird.
Unterschiede hierbei sind:
- Anstelle von Klassen gibt es Kursgruppen (Kurse), die nach Fach zusammengesetzt sind (das heißt, jeder Schüler kann einen anderen Stundenplan und jedes Fach mit anderen Schülern zusammen haben).
- Die Klassenleiterfunktion übernimmt der Tutor, der meist ein Leistungskurslehrer ist; die Schüler dieses Kurses bilden das Tutorium.
- Der Unterricht wird in Grundkursen (drei Wochenstunden) und Leistungskursen (fünf Wochenstunden) unterteilt. Es gibt zwei Leistungskursfächer, alle weiteren Fächer werden als Grundkurs unterrichtet.
- Es wird nicht mehr in Schuljahren, sondern in Schulhalbjahren gerechnet. Diese Halbjahre werden mit 11/I, 11/II, 12/I, 12/II, 13/I, 13/II bezeichnet. Jedes Halbjahr wird gesondert bewertet (das heißt, die Noten werden jedes Halbjahr zurückgesetzt).
[Bearbeiten] Schulen
Das Abitur kann in Brandenburg an folgenden Schulen abgelegt werden:
- Gymnasium
- Berufliches Gymnasium an Oberstufenzentren
- Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe
- Abendschule
[Bearbeiten] Fächerwahl
Es gibt Pflicht- und Wahlfächer. Ein Kurs, in dem 0 Punkte erreicht wurden, gilt als nicht belegt.
[Bearbeiten] Abiturberechnung
[Bearbeiten] Leistungsbewertung
| Punkte | Note in Worten | Note (mit Tendenz) | Rohpunkte | Notendefinition | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|---|
| 15 | sehr gut | 1+ | 95 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße. | |
| 14 | 1 | 90 % | |||
| 13 | 1− | 85 % | |||
| 12 | gut | 2+ | 80 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll. | |
| 11 | 2 | 75 % | |||
| 10 | 2− | 70 % | |||
| 9 | befriedigend | 3+ | 65 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen. | |
| 8 | 3 | 60 % | |||
| 7 | 3− | 55 % | |||
| 6 | ausreichend | 4+ | 50 % | Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen. | |
| 5 | 4 | 45 % | |||
| 4 | schwach ausreichend | 4− | 36 % | Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. | defizitärer Bereich |
| 3 | mangelhaft | 5+ | 27 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. | |
| 2 | 5 | 18 % | |||
| 1 | 5− | 9 % | |||
| 0 | ungenügend | 6 | 0 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. | nicht belegt |
[Bearbeiten] Fächereinbringung und Gesamtqualifikation
Für die Abiturbewertung sind die Leistungen in den Grund- und Leistungskursen während der Qualifikationsphase (also der vier Halbjahre Q1, Q2, Q3 und Q4) und die Prüfungsergebnisse relevant, aus welchen eine Gesamtpunktzahl ermittelt wird (Gesamtqualifikation).
Die Gesamtqualifikation ist die Summe der Einzelbewertungen aus den
- acht Halbjahresnoten der zwei Leistungkurse in doppelter Wertung,
- 24 einzubringenden Grundkursen in einfacher Wertung einschließlich der vier Halbjahreskurse des dritten und vierten Abiturprüfungsfaches und
- Abiturprüfungen in fünffacher Wertung. Wird eine Besondere Lernleistung als fünfte Abiturprüfung eingebracht, geht diese und die vier pflichtigen Abiturprüfungen in vierfacher Wertung ein.
In die Berechnung gehen neben den Leistungskursen folgende Grundkurse verpflichtend ein, sofern diese nicht bereits als Leistungskurs in die Gesamtqualifikation eingebracht werden:
- alle vier Halbjahresnoten in Deutsch;
- alle vier Halbjahresnoten in Mathematik;
- alle vier Halbjahresnoten in einer Fremdsprache;
- zwei Halbjahresnoten in einem künstlerischen Fach (Musik, Kunst, Darstellendes Spiel);
- vier Halbjahresnoten in Geschichte;
- vier Halbjahresnoten einer Naturwissenschaft – oder – je zwei Halbjahresnoten in zwei naturwissenschaftlichen Fächern;
- zwei Halbjahreskurse der Qualifikationsphase in der zweiten Fremdsprache, soweit diese in der Einführungsphase neu begonnen wurde.
Für die Abiturberechnung sind genau 24 Grundkurswertungen erforderlich. Wird diese Zahl nicht erreicht, können Wertungen nach freier Entscheidung einbezogen werden.
[Bearbeiten] Mindestanforderungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
- Ein Abschluss, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufen berechtigt.
- Eine der Gymnasiale-Oberstufen-Verordnung (GOSTV) entsprechende Fächerbelegung.
Die Mindestanforderungen im Leistungskursbereich sind erfüllt, wenn
- kein Leistungskurs mit null Punkten bewertet worden ist,
- in höchstens zwei Leistungskursen weniger als fünf Punkte und
- insgesamt mindestens 80 Punkte erreicht worden sind.
Die Mindestanforderungen im Grundkursbereich sind erfüllt, wenn
- kein eingebrachter Grundkurs mit null Punkten bewertet worden ist,
- in höchstens vier eingebrachten Grundkursen weniger als fünf Punkte und
- insgesamt mindestens 120 Punkte erreicht worden sind.
Die Mindestanforderungen im Abiturbereich sind erfüllt, wenn
- in mindestens zwei, bei Einbringung einer fünften freiwilligen Abiturprüfung in drei Abiturprüfungen, darunter einem Leistungskursfach, mindestens fünf Punkte und
- insgesamt mindestens 100 Punkte erreicht worden sind.
[Bearbeiten] Abitur-Prüfung
[Bearbeiten] Zentralabitur
- Siehe auch: Zentralabitur
Seit dem Schuljahr 2004/2005 werden die schriftlichen Abiturprüfungen in Kernfächern zentral vom Brandenburgischen Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gestellt.[1] Seit dem Schuljahr 2009/2010 werden in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik die Abiturprüfungen gemeinsam von den Ländern Berlin und Brandenburg gestellt.[2] Mit dem Schuljahr 2011/2012 werden diese um die Fächer Biologie und Geografie erweitert.[3]
[Bearbeiten] Abitur-Prüfungsfächer-Wahl
Das Abitur setzt sich bis zum Schuljahr 2010/11 aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung zusammen. Auch eine sogenannte fünfte Prüfungskomponente ist möglich, aber nicht verpflichtend.
Ab dem Schuljahr 2011/12 sind vier schriftliche und eine mündliche Prüfung verpflichtend. Wobei die mündlich Prüfung als Einzelprüfung wie folgt stattfinden kann: im fünften Abiturprüfungsfach; als Kolloquium, sofern im fünften Abiturprüfungsfach eine Besondere Lernleistung erbracht wird; als pflichtige Zusatzprüfung im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach oder als freiwillige Zusatzprüfung im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach. Zudem kann je eine freiwillige Zusatzprüfung in den vier schriftlichen Abiturprüfungsfächern durch den Prüfling gewählt werden, sofern nicht bereits eine pflichtige Zusatzprüfung in diesem Fach durchgeführt wurde.
[Bearbeiten] Weblinks
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in der gymnasialen Oberstufe – gültig bis 2012/13
- Informationen, Beispielaufgaben, Grundsätze der Bewertung, Evaluationsergebnisse und Vorschriften des Brandenburger Zentralabiturs
- Abirechner Brandenburg (Java)
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Zentralabitur (BB). Bildungsserver.berlin-brandenburg.de (4. Dezember 2008). Abgerufen am 3. Juli 2010.
- ↑ Gemeinsame Fächer im Zentralabitur (BE und BB). Bildungsserver.berlin-brandenburg.de (4. Dezember 2008). Abgerufen am 3. Juli 2010.
- ↑ http://www.rbb-online.de/stadt_land/dossiers/schule_in_berlin_und/neues_schuljahr.html
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