Abkehr
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Die Abkehr bezeichnet einen Austritt oder eine Entlassung aus einer Beschäftigung. Dabei handelt es sich um einen bergmännischen Ausdruck, der vor allem im 19. Jahrhundert verwendet wurde. Der Abkehrende erhielt von seinem Arbeitgeber einen Abkehrschein, der dem heutigen Arbeitszeugnis entspricht. Außerdem konnte ein Abkehrgeld analog zur Abfindung gezahlt werden.
[Bearbeiten] Literatur
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Band 1. A-Biermolke. / Fotomechanischer Nachdruck der Erstausgabe 1854. - München: dtv, 1984. Spalte 60. ISBN 3-423-05945-1
[Bearbeiten] Weblinks
Johann Samuel Ersch u. Johann Gottfried Gruber: Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste .... in der Google Buchsuche