Abkommen

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Mit einem Abkommen waren ursprünglich, im 16. und 17. Jahrhundert, Vereinbarungen über Tilgungen und Erstattungen angesprochen, seit dem 18. Jahrhundert wird der Begriff im Sinne von „Vertrag, Übereinkommen“ verwendet.[1]

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Im Sinne des Völkerrechts wird Abkommen oft als Synonym zum Begriff völkerrechtlicher Vertrag verwendet.

Im engeren Sinne werden völkerrechtliche Abkommen im Gegensatz zum völkerrechtlichen Vertrag zwischen Regierungen bzw. Regierungsvertretern geschlossen und nicht von Parlamenten ratifiziert. Beispiele für völkerrechtliche Abkommen i. e. S. sind das Münchner Abkommen, das Wanfrieder Abkommen oder das Barber-Ljaschtschenko-Abkommen. Das Potsdamer Abkommen wird ebenso wenig als völkerrechtlicher Vertrag klassifiziert.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise und Fußnoten

  1. Satz nach Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage, 2002, Lemma Abkommen
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