Abschied (Militär)

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In der deutschen Militärsprache des 18. bis 20. Jahrhunderts bedeutete der Abschied die ehrenvolle Entlassung aus dem Dienst. Das Wort bezeichnete auch die entsprechende Urkunde. Der Abschied konnte, bevor es um die Mitte des 19. Jahrhunderts dafür Regeln gab, mit oder ohne Pension erfolgen. Gründe waren Alter, Invalidität oder ein angenommenes Abschiedsgesuch. Er war im Unterschied zur Absetzung oder zur Entlassung ohne Abschied, auch Entlassung mit schlichtem Abschied, das heißt ohne Bescheinigung, den es bis 1918 gab, keine Strafe.

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