Absturzsicherung (Mensch)

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Kollektivschutz: Schutzgeländer an Absturzkante
Dachdecker mit PSAgA
Feuerwehrmann mit Absturzsicherung

Unter Absturzsicherung versteht man alle Maßnahmen, die dazu dienen, in absturzgefährdeten Bereichen einen Absturz zu vermeiden. Diese können technisch, organisatorisch oder persönlich sein.

Arten von Absturzsicherungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Während die Absturzsicherung im öffentlichen Raum und im Bauwesen als Kollektivschutz an der Gefahrenstelle angebracht ist, werden die persönlichen Absturzsicherungen vom Benutzer mitgeführt und sollen ihn an jeder beliebigen möglichen Absturzstelle schützen. Wo im Bauwesen das Anbringen von festen Sicherheitseinrichtungen nicht möglich oder unverhältnismäßig wäre – beispielsweise bei Dachdeckarbeiten – tragen die tätigen Personen persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.

Arbeitsschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Um sicheres Arbeiten, trotz Absturzgefahr, zu ermöglichen stehen dem Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Im Allgemeinen werden all diese Maßnahmen als Absturzsicherung beschrieben. Die Auswahl der geeigneten Maßnahmen ergibt sich für jeden Arbeitsplatz und Tätigkeitsbereich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei der Auswahl ist der Maßnahmenhirachie Rechnung zu tragen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Jörg Mezger: Die Roten Hefte, Heft 213 – Absturzsicherung. 2. überarbeitete Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-17-021366-1.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. DIN EN 363:2019-06. Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzschutzsysteme. In: beuth.de. Abgerufen am 30. Oktober 2021.