Abwasserabgabengesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer
Kurztitel: Abwasserabgabengesetz
Abkürzung: AbwAG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wasserwirtschaftrecht, Abgabenrecht
Fundstellennachweis: 753-9
Ursprüngliche Fassung vom: 13. September 1976
(BGBl. I S. 2721, ber. S. 3007)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1978
Neubekanntmachung vom: 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114)
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 11. August 2010
(BGBl. I S. 1163)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
18. August 2010
(Art. 14 G vom 11. August 2010)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Abwasserabgabengesetz regelt die Pflicht, für das Einleiten von Abwasser (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) in Gewässer Abgaben zu zahlen. Die Höhe der Abwasserabgabe richtet sich dabei gem. § 3 Abs. 1 AbwAG nach der Schädlichkeit des Abwassers.

Das Gesetz enthält an mehreren Stellen Ermächtigungen für Detailbestimmungen durch die Länder. Daher haben die Länder Ausführungsgesetze erlassen.

Es ist das erste Gesetz in Deutschland, das die Erhebung einer zweckgebundenen Abgabe für eine mögliche Umweltbeeinträchtigung ermöglicht, § 13 Abs. 1 Satz 1 AbwAG.

[Bearbeiten] Literatur

  • Helmut Köhler, Cedric C. Meyer: Abwasserabgabengesetz. Kommentar. 2. Auflage. C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-53641-7.
  • Tanja Wendland: "Umweltsteuern bzw. Umweltabgaben", Universität Hamburg, 1. Auflage 2003, ISBN 978-3-638-21799-6.

[Bearbeiten] Weblinks

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