Abwehrstelle Arras

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hôtel de Commerce in der Rue Saint-Aubert, 1944 Sitz der Abwehrstelle Arras

Die Abwehrstelle Arras (kurz Abwehr Arras oder Ast Arras), auch Abwehrstelle 430 genannt, war von Dezember 1943[1] bis August 1944 eine deutsche Stelle der Abwehr in Arras im Norden Frankreichs, damals unter der Militärverwaltung in Belgien und Nordfrankreich. Sie behielt diese Bezeichnung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges, auch nachdem sie im Juli 1944 Arras verlassen hatte.

Aufgabe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Während ihres Aufenthaltes in Frankreich (Dez. 1943-August 1944) hatte die Abwehrstelle Arras für den Schutz der V1-Flugbomben zu sorgen, als deren "Schutzengel" sie bezeichnet wurde. Ihre Ziele waren präzise festgelegt:

Nach einem Bericht der französischen Regierung von Oktober 1945 war die Tätigkeit der Abwehrstelle Arras in Frankreich bis zuletzt sehr effektiv; ein unberechtigter Zugang in das V1-Abschussgebiet (Zone interdite) war fast unmöglich.[2]

Der Stab der Abwehrstelle Arras wurde wegen der alliierten Bombardements im April 1944 von Arras nach Senlis, dann nach Brüssel verlegt. Bis zum 1. September 1944 waren aber noch Agenten der Abwehrstelle Arras im Raum Lille tätig, die dann über Arnheim und Wiescheid (bei Siegburg) nach Almelo und Ahaus zogen, wo in der Villa van Delden im März 1945 der Kommandierende General der um Ahaus stationierten V2-Waffen stationiert war.[3] Bis April 1945 sind im Raum Ahaus Agenten der weiterhin so genannten Abwehrstelle Arras tätig, die für den Schutz der dort bis zum Kriegsende abgeschossenen V2-Raketen zuständig waren.

Organisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die seit März 1943 in der Nähe der französischen Kanalküste durch die Organisation Todt gebauten V1-Abschussrampen wurden im September 1943 durch die Royal Air Force weitgehend zerstört. Wegen der zentralen Bedeutung, die Hitler und das OKW den V-Waffen zuschrieben, wurde der sofortige Aufbau einer speziell für den Schutz dieser Waffen zuständigen Abwehrorganisation beschlossen.[4]

Diese neue Abwehrstelle wurde dem Generalkommando LXV. Armeekorps z. b. V. zugeordnet. Mit diesem Generalkommando, das am 28. November 1943 für die Durchführung des V-Waffen-Einsatzes gegen England aufgestellt worden war,[5] unterstand die Abwehrstelle Arras direkt dem OKW in Berlin und gehörte nicht zu den deutschen Abwehrstellen Frankreich und Belgien.[6] Daher wurde sie auch nicht, wie die übrigen Dienststellen der Abwehr in Frankreich und Belgien, im September 1944 dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) unterstellt.[7]

Die Abwehrstelle Arras ist von der 1940 eingerichteten Abwehr-Nebenstelle Lille zu unterscheiden, die der Abwehrstelle Belgien in Brüssel und damit dem Leiter der deutschen Abwehr, Wilhelm Canaris, unterstand.

Personal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der zur Abwehrstelle Arras gehörende Personenkreis bestand aus den Stabsoffizieren (mit Büropersonal), den deutschen Geheimagenten (im Unteroffiziersrang, mit Decknamen), den diesen Geheimagenten zugeordneten Spitzeln (frz. Indicateurs, überwiegend Franzosen, teilweise Belgier) und den französischen Freundinnen dieser Geheimagenten (frz. maîtresses).[8]

Stab[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Leiter: Oberstleutnant Erich Heidschuch.
  • Bürooffizier: Rentzsch, Chef der Geheimen Feldpolizei Arras, nach seinem Tod: Hauptmann Henneps.
  • Leiter Abt. IIIH: Hauptmann Hans Maetschke, vorher in Lille.
  • Leiter Abt. IIIL: Major Erwin Albert Römmele, vorher Abwehr-Nebenstelle Lille Abt. IIIL.
  • Leiter Abt. IIIF: Hauptmann Dr. Karl Hegener (Deckname: Dr. Haase), vorher Abwehr-Nebenstelle Lille Abt. IIIF; ab März 1944: Major Walter Schwebbach.
  • Leiter der Außenstelle St. Quentin: Oberleutnant Kampf.

Geheimagenten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Abwehrstelle Arras waren unterhalb des Stabs etwa acht bis zehn deutsche Geheimagenten – überwiegend als V-Person-Führer – in den Dienstgraden Unteroffizier und Feldwebel tätig, die über sehr gute französische Sprachkenntnisse verfügen mussten.[9] Wie in anderen Abwehrstellen der von der Wehrmacht besetzten Gebiete bestand ihre Aufgabe darin, mit Hilfe von Spitzeln in Sabotage- oder Schleuser-Netze der Résistance einzudringen, um deren Mitglieder zu Verhören der Geheimen Feldpolizei zu melden.[10]

Spitzel und Freundinnen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die deutschen Geheimagenten rekrutierten gegen Geldzahlungen französische oder belgische Spitzel, mit deren Hilfe sie dann in die Netze der Resistance einzudringen versuchten. Nach Ansicht der französischen Militärbehörden gehörten dazu auch die Freundinnen der deutschen Geheimagenten. Tatsächlich aber ist in den Fällen, in denen gesicherte Informationen vorliegen, deutlich erkennbar, dass sich die jungen Frauen (etwa 20–25 Jahre alt) den deutschen Geheimagenten aus Liebe anschlossen; eine konkrete geheimdienstliche Mithilfe als Spitzel ist in diesen Fällen bisher nicht nachweisbar.[11]

Strafverfahren nach dem Krieg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Krieg wurden alle Mitglieder der Abwehr durch die Besatzungsmächte zwar automatisch in Internierungslager eingewiesen (Automatischer Arrest),[12] doch kam es nicht zu Verurteilungen durch die französische Militärgerichtsbarkeit. Allein die Tätigkeit in der Abwehr wurde bei Deutschen (!) als nicht strafbarer militärischer Dienst für das Vaterland betrachtet.[13]

Gegen Heidschuch und mehrere weitere Personen,[14] die seitens der französischen Militärbehörden der Abwehrstelle Arras zugerechnet wurden, wurde im September 1946 vor dem französischen Militärgericht in Metz Anklage erhoben wegen Mordes an über 150 Gefangenen, die von 1942 bis 1945 in der Zitadelle von Arras wegen Sabotage hingerichtet worden waren. Die Verfahren wurden im November 1949 durch den Untersuchungsrichter mit dem Vermerk „Non-lieu“ eingestellt.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Franz Josef Burghardt: Spione der Vergeltung. Die deutsche Abwehr in Nordfrankreich und die geheimdienstliche Sicherung der Abschussgebiete für V-Waffen im Zweiten Weltkrieg. Eine sozialbiografische Studie. Schönau 2018. ISBN 978-3947009022.
  • Franz Josef Burghardt: Zwischen Recht und Rechts. Der Duisburger Rechtsanwalt und Geheimdienstoffizier Karl Hegener (1894–1954). In: Duisburger Forschungen 60. (2015), ISBN 978-3-8375-1345-5, S. 117–174.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die Angabe Max Wachtels aus dem Jahr 1965, er habe Ende Juli 1943 Oberstleutnant Heidschuch "von der Abwehr Arras" getroffen, beruht offenbar auf einer fehlerhaften Zuordnung Heidschuchs zu dessen späteren Funktion in der Erinnerung Wachtels; Max Wachtel: Unternehmen Rumpelkammer. In: Der Spiegel 49/1965, S. 99–119, hier S. 106. Vgl. dazu auch Heinz Dieter Hölsken: Die V-Waffen. Entstehung – Propaganda – Kriegseinsatz. Stuttgart 1984, S. 115–116.
  2. "L'activité de cette Ast, qui subsista jusqu'au dernier moment, fut positive, et elle arriva à faire des départements surveillés une région d'accès très difficile." Les Services spéciaux allemand en France pendant l'occupation, Vol. I, Fascicule 2, Ast Arras (31. Okt. 1845); Bureau Résistance et Seconde guerre mondiale, Vincennes, Akte Arras, S. 1 u. 3.
  3. Frdl. Mitt. des Stadtarchivs Ahaus, nach Aussage des damaligen Villeneigentümers Johann van Delden; siehe auch Stadt Ahaus - Villa van Delden (Memento vom 29. Dezember 2011 im Internet Archive).
  4. Les Services spéciaux allemand en France pendant l'occupation, Vol. I, Fascicule 2, Ast Arras (31. Okt. 1845); Bureau Résistance et Seconde guerre mondiale, Vincennes, Akte Arras, S. 2.
  5. Zum „röm. 65 AK“, wie dieses Generalkommando auch genannt wurde, s. Georg Tessin: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg 1939–1945, 5. Bd. Die Landstreitkräfte 31–70. Frankfurt a. M. [o. J.], S. 263. Aus Tarngründen erfolgte am 20. Okt. 1944 eine Umbenennung in „Generalkommando z. b. V. XXX“.
  6. Zur Abwehrstelle Frankreich (Zentrale: Paris, Hotel Lutetia) ausführlich Oscar Reile: Geheime Westfront. Die Abwehr 1935–1945. München/Wels 1962. Die organisatorische Trennung zwischen den Abwehrstellen Frankreich und Arras ergibt sich auch aus einem Schreiben des dem OKW unterstehenden Amtes Ausland/Abwehr Abt. III vom 22. Dez. 1943; Guides to German Records microfilmed at Alexandria, VA. No. 80. Records of the German Armed Forces High Command (Oberkommando der Wehrmacht/OKW) Part VI. National Archives and Records Service, General Services Administration, Washington 1982, S. 31.
  7. Guides to German Records, S. vii u. xv-xvi
  8. Die für die Abwehrstelle Arras vorliegende Personenliste aus französischer Quelle (Les Services spéciaux allemand en France pendant l'occupation, Vol. I, Fascicule 2, Ast Arras (31. Okt. 1945); Bureau Résistance et Seconde guerre mondiale, Vincennes) nennt neben Stabsoffizieren, Sekretärinnen und Funker nur drei hochrangige Angehörige der örtlichen Geheimen Feldpolizei und zehn deutsche Geheimagenten. Die wesentlich ausführlichere Personenliste für die Abwehr-Nebenstelle Lille und der spätere autobiographische Bericht des deutschen Arras-Geheimagenten Lambert (Deckname) belegen aber die genannte Struktur des Personals.
  9. Nachweislich sind einige dieser Geheimagenten vor dem Krieg in einer Dolmetscherschule in Münster ausgebildet worden. Die wichtigsten V-Person-Führer der Abwehrstelle Arras waren die Feldwebel Egon Mayer, Erwin Streif und Friedrich Topp.
  10. Die Verhörmethoden durch die GFP waren je nach Sachlage sehr unterschiedlich. Sie reichten von Gesprächen ohne jede Form oder Androhung von Gewalt (z. B. Abbé Levebvre in Cambrai) bis hin zu äußerst brutaler Folter.
  11. In Ausnahmefällen kam es auch vor, dass ein Geheimagent neben seiner französischen Freundin eine ausgebildete Geheimagentin als "Ehefrau" hatte. ("Diana Lambert" (Deckname))
  12. Stabsoffizier Hegener und Geheimagent Lambert (Deckname) verbrachten jeweils etwa 18 Monate in Internierungslagern.
  13. So wurde der deutsche Geheimagent Lambert Ende 1947 aus kurzer französischer Haft ohne Verurteilung entlassen, da ihm – wie die Anklage behauptete – eine Beteiligung an Plünderungen oder Verhören nicht nachgewiesen werden konnte.
  14. Neben Römmle und Schwebbach: Major Dr. Reitmeyer (? = Dr. jur. Theodor R., Promotion 1927 in München), Hauptmann Bayard, Hauptmann Kroll, Hauptmann Dr. Kurt Stein, Oberleutnant Klinger, Unteroffizier Franz Volner (Deckname: Francois); Dépôt central des archives de la justice militaire, Le Blanc, Akte Heidschuch. Diese Akte enthält zwar ausführliche Angaben über die in der Zitadelle von Arras erschossenen Personen, aber keine nennenswerten Informationen über das Personal der Abwehrstelle Arras.