Ad-hoc-Strafgerichtshof

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Ein Ad-hoc-Strafgerichtshof oder Ad-hoc-Tribunal ist ein Gericht, das nicht durch ein allgemeines Gesetz für die Zukunft geschaffen wurde, sondern – eben ad hoc – im Nachhinein für die Aburteilung eines bestimmten Ereignisses.

Diese Erscheinung ist unter dem Blickwinkel des Rechtsstaatsprinzips problematisch, da immer der Verdacht eines Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot mitschwingt.

Im Völkerstrafrecht ist eine Reihe von internationalen Ad-hoc-Tribunalen zu nennen, die quasi als Verlegenheitslösung geschaffen wurden, weil bis dahin kein bereits bestehendes Strafgericht zur Verfügung stand:

Mit der Einrichtung eines, derzeit noch im Aufbau befindlichen, ständigen Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH; englisch ICC: International Criminal Court) auf Grundlage des Rom-Statuts sollen in der Zukunft Ad-hoc-Strafgerichtshöfe für die Aburteilung völkerstrafrechtlicher Verbrechen obsolet werden.

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