Aristokratische Republik

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Dieser Artikel behandelt die Aristokratische Republik bzw. Adelsrepublik als frühneuzeitliche Regierungsform. Für die polnische Adelsrepublik siehe den Artikel Polen-Litauen.

Die Aristokratische Republik (auch Adelsrepublik oder Adeliger Ständestaat genannt) bezeichnet eine frühneuzeitliche Regierungsform in Europa. Ständestaatliche Tendenzen waren im 16. Jahrhundert in ganz Europa verbreitet. Sie waren Erbe einer spätmittelalterlichen Ständebildung schwach organisierter Länder oder Ergebnis eines erfolgreichen Abwehrkampfes zentralistischer Herrschaftsbestrebungen der Fürsten. Vom Wesen her ein Ständestaat, war das Neue an der Adelsrepublik, dass es nur von einem einzigen privilegierten Stand, dem Adel dominiert wurde. Letztlich unterlag dieses Modell dem Expansionsdrang absolutistischer Staaten, was auch durch die Unfähigkeit der Adelsgesellschaften bedingt war, auf politische Neuerungen adäquat zu reagieren.

[Bearbeiten] Systemmerkmale

Im Konflikt zwischen den Ständen und den Fürsten etablierte sich im Europa des 16. und 17. Jahrhunderts neben der absolutistischen Staatsausrichtung ein adeliger Ständestaat, als Gegenmodell. Darunter ist ein politisches System zu verstehen, in dem eine Konföderation von autogenen Ständen, oder auch Adelsfamilien sich dem Zugriff einer zentralistischen Fürstenherrschaft entzog. Ihre partikularistischen Interessen sicherten sie durch Generalständeversammlungen ab. Dieses Instrument sicherte ihnen ihre politische Autonomie, ohne sich wie in libertären Systemen wie in England oder den Niederlanden bürgerlichen Impulsen zu öffnen und ein gesamtstaatliches Bewusstsein zu entwickeln.

Adelige Ständestaaten existierten auf Grundlage feudaler Wirtschaftsweisen.

[Bearbeiten] Verbreitung

Prototypische adelige Ständestaaten haben sich vor allem in Ländern ohne bürgerliche Traditionen herausgebildet. Bis zur Unterwerfung durch den Habsburgischen Kaiser 1627 waren das Königreich Böhmen und die Markgrafschaft Mähren eine Adelsrepublik, in der der König nur eine von den Ständen abhängige Rolle spielte. Bekanntestes Beispiel einer frühneuzeitlichen Adelsrepublik stellte Polen-Litauen mit dem System der Goldenen Freiheit dar. Trotz Wahlmonarchie und aller späteren Konstitutionen blieb die polnische Adelsrepublik bis zur Verfassung vom 3. Mai 1791 ein feudaler Ständestaat unter adliger Führung. Eine historische Sonderstellung nimmt die Republik Venedig ein, deren herrschender Stand, die venezianischen Nobilhòmini sich im 13./14. Jahrhundert aus einer breiten Kaufmannsschicht heraus etablierte. Sie blieben immer Kaufleute bis zur Auflösung der sogenannten venezianischen Adelsrepublik 1797, verstanden sich aber gleichwohl als Adlige.

[Bearbeiten] Literatur

  • Richard van Dülmen: Weltgeschichte: Entstehung des frühneuzeitlichen Europa 1550-1648, Weltbildverlag, Augsburg 1998, ISBN 3-89350-989-5
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