Adiabatisches Theorem der Quantenmechanik
Der Adiabatensatz der Quantenmechanik besagt, dass, wenn sich der Hamiltonoperator
eines Systems „langsam genug“ ändert (zum Beispiel aufgrund äußerer Einflüsse), der Zustand des Systems
im Verlauf der adiabatischen Zeitentwicklung in guter Näherung im
-ten Eigenzustand von
verbleibt.
„Langsam genug“ bedeutet (für
), dass
gilt.
Dabei ist
die charakteristische Zeit des Übergangs des Systems vom Zustand
in den Zustand
und
und
sind die zu den Zuständen
und
gehörenden Energie-Eigenwerte des Systems.
Das bedeutet, dass die Änderung von
langsam ist im Vergleich zur natürlichen Zeitskala des Systems, welche durch Übergänge zwischen den energetischen Eigenzuständen definiert wird.
Im adiabatischen Grenzfall sind die Änderungen von
unendlich langsam:
und damit folgt:
.
[Bearbeiten] Beispiele in der Physik
Das wohl bekannteste Beispiel in der Physik ist die Born-Oppenheimer-Näherung. Max Born und Robert Oppenheimer konnten zeigen, dass für die Berechnung der Zustandsänderungen der Elektronen eines Moleküls die Bewegung der Atomkerne (die Änderung von
) vernachlässigt werden kann. Einfach ausgedrückt bewegen sich die Elektronen so schnell und die Zeit, die sie für einen Übergang zwischen zwei Elektronenniveaus brauchen, ist so kurz, dass die Bewegung der (langsamen) Atomkerne für eine Berechnung keine Rolle spielt.
[Bearbeiten] Geschichte
Das Adiabatische Theorem der Quantenmechanik geht zurück auf Arbeiten von Max Born und Wladimir Alexandrowitsch Fock aus dem Jahr 1928. Eine vollständige mathematische Formulierung gelang jedoch erst Tosio Kato (1950) im Zusammenhang mit der Störungstheorie linearer Operatoren.
[Bearbeiten] Literatur
- Born, M.; Fock, V. Beweis des Adiabatensatzes, Z. Phys. A 51, 165-169; 1928. doi:10.1007/BF01343193
- Kato, T. On the Adiabatic Theorem of Quantum Mechanics, J. Phys. Soc. Jap. 5, 435-439, 1950. doi:10.1143/JPSJ.5.435
- Buslaev, V.S.; Grinina, E.A. Remarks on the quantum adiabatic theorem, St. Petersburg Math. J. 16, 639-648; 2005 und darin angegebene Referenzen. doi:10.1090/S1061-0022-05-00870-8


und damit folgt:
.