Adjudikation

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[Bearbeiten] Im Völkerrecht

Unter Adjudikation versteht man die Entscheidung eines internationalen Gerichts, Schiedsgerichts oder einer sonstigen völkerrechtlichen Institution bei Streitigkeiten zwischen zwei Staaten.

Im Gegensatz zu einer Arbitration ist bei einer Adjudikation die Unterwerfung unter die Rechtsprechung und das Urteil bindend. Das bedeutet, dass beide Staaten freiwillig vor das internationale Gericht ziehen.

[Bearbeiten] Im Baurecht

Unter Adjudikation versteht man auch das deutsche Modell eines Adjudication-Verfahrens, welches innerhalb des Baurechts zur Vermeidung langwieriger Bauprozesse diskutiert wird. Der Arbeitskreis VII des Deutschen Baugerichtstages e.V. hat 2010 Empfehlungen für ein gesetzliches Adjudikations-Verfahren formuliert, das auf Antrag einer Partei jederzeit zu einer schnellen, aber durch ein Gericht überprüfbaren außergerichtlichen Entscheidung führen soll,[1] wie die erste Adjudikations-Ordnung für Baustreitigkeiten (AO-Bau) zeigt.[2]

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. http://www.baugerichtstag.de/index.php?pageid=16
  2. http://www.AO-Bau.com
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