Adolf Heinrich von Arnim-Boitzenburg

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Adolf Heinrich von Arnim-Boitzenburg.

Adolf Heinrich Graf von Arnim-Boitzenburg (* 10. April 1803 in Berlin; † 8. Januar 1868 auf Schloss Boitzenburg) war ein preußischer Staatsmann.

Er war der Sohn von Friedrich Abraham Wilhelm von Arnim (1767-1812) und Gräfin Georgine von Wallmoden-Grimborn (1770-1859) (geschieden 1806). Seine Mutter war die Tochter des kurhannoverschen Feldmarschalls Johann Ludwig von Wallmoden-Gimborn. Sein Vater war Gesandter in Dresden und Kopenhagen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben

Zunächst erhielt er Privatunterricht und war dann am Joachimsthalschen Gymnasium und von 1819 bis 1821 am Friedrich-Werderschen Gymnasium in Berlin.[1] Nach seinem Jurastudium in Berlin und Göttingen war er 1825 als Einjährig-Freiwilliger bei den Garde-Ulanen. 1825 trat er in den preußischen Staatsdienst ein, zunächst als Auskultator am Stadtgericht und als Referendar am Kammergericht Berlin. 1830 wurde er Landrat in der Uckermark und 1833 Vizepräsident im Regierungsbezirk Stralsund. Ab 1834 war er Regierungspräsident in Aachen und ab 1838 in Merseburg. 1840 wurde von Arnim-Boitzenburg Präsident der Provinz Posen, 1842 wurde er mit knapp 40 Jahren jüngster Preußischer Innenminister. Als solcher kämpfte er vergeblich für eine Verfassungsreform. Da er die romantisch-irrealen Pläne König Friedrich Wilhelms IV. nicht mittragen wollte, trat er 1845 zurück. Auch deswegen holte ihn der König nach dem Scheitern seiner Verfassungspläne und dem Ausbruch der Märzrevolution zurück in die Regierung. Vom 19. März 1848 bis 29. März 1848 war Arnim für wenige Tage erster Preußischer Ministerpräsident. Er trat erneut zurück, weil der König erneut gegen seinen Rat eigene Pläne verfolgte, diesmal mit dem Versuch sich an die Spitze der Nationalbewegung zu stellen.

Vom 18. Mai bis zum 10. Juni 1848 war er Abgeordneter für Prenzlau in der Frankfurter Nationalversammlung. 1850 gehörte er dem Erfurter Unionsparlament, 1849-1868 erst der Zweiten Kammer des preußischen Landtags, dann dem Herrenhaus sowie 1839–1868 dem brandenburgischen Provinziallandtag an.

Bis heute bekannt ist Arnim durch seine Äußerung als preußischer Innenminister zu Heinrich Heines Werk Die schlesischen Weber. Er bezeichnete das Werk in einem Bericht an König Friedrich Wilhelm IV. als „eine in aufrührerischem Ton gehaltene und mit verbrecherischen Äußerungen angefüllte Ansprache an die Armen im Volke“. Daraufhin ordnete das Königlich Preußische Kammergericht ein Verbot des Gedichts an, was 1846 zu einer Gefängnisstrafe eines Rezitators führte.

[Bearbeiten] Familie

Er war seit 4. August 1830 mit Anna Caroline von der Schulenburg (1804-1886) verheiratet. Das Paar hatte unter anderem folgende Kinder:

∞ 6. Juli 1865 Mathilde von Schweinitz und Krain (* 11. Oktober 1841; † 9. September 1874)
∞ 30. November 1875 Helene von Schweinitz und Krain (* 25. April 1846; † 9. Januar 1930)
  • Sophie (* 21. August 1836: † 30. November 1918) ∞ Harry von Arnim (* 3. Oktober 1824; † 19. Mai 1881)
  • Traugott Hermann (* 20. Juni 1839; † 22. Januar 1919) Diplomat
∞ Laura von Lotzbeck (* 27. September 1852; † 11. September 1886)
Karoline von Bismarck-Bohlen (Witwe von Georg Werner)

[Bearbeiten] Werke

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Biographien zur deutschen Geschichte von den Anfängen bis 1945, Berlin 1991, S. 27

[Bearbeiten] Weblinks

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