Akkreditierung (Diplomatie)
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In der Diplomatie erlangt ein Diplomat durch die Übergabe des so genannten Akkreditierungsschreibens (Beglaubigungsschreibens) und die billigende Entgegennahme durch das Oberhaupt oder einen anderen ordnungsgemäßen Vertreter des Empfangsstaates den Status eines offiziellen Vertreters des Entsendestaates und kann für diesen völkerrechtlich verbindlich handeln. Zugleich wird er damit Mitglied im Corps Diplomatique des Empfangsstaates. Die Akkreditierung ist daher Voraussetzung für die diplomatische Immunität.
Dieser formalen Akkreditierung geht das Agrément voraus, also die Erklärung des Empfangsstaates, dass er mit der Benennung der betreffenden Person als Diplomat einverstanden ist. Die Vertretungsberechtigung und damit der Status eines akkreditierten Diplomaten endet dadurch, dass der vertretene Staat die Ernennung zurückzieht oder dass der Empfangsstaat den Diplomaten zur persona non grata erklärt, was ohne Begründung möglich ist.

