Alleinvertretungsanspruch
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Alleinvertretungsanspruch bedeutet, dass eine Regierung sich als einzige rechtmäßige Regierung über ein Territorium betrachtet, obwohl faktisch auch eine (oder mehrere) andere Regierung als stabilisiertes De-facto-Regime über einen Teil des Gebietes verfügt und es als ihr eigenes Staatsgebiet postuliert.
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[Bearbeiten] Bundesrepublik Deutschland (bis 1990)
Die Bundesrepublik Deutschland erhob von 1949 bis 1969 einen Alleinvertretungsanspruch für das gesamte deutsche Volk. Der Anspruch beruhte zunächst auf der politischen Legitimation durch freie Wahlen. Schon in einer Erklärung vor dem Deutschen Bundestag am 21. Oktober 1949 stellte Bundeskanzler Konrad Adenauer aus Anlass des Inkrafttretens der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik diesen Anspruch fest. Unterstützung erhielt er auf der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte am 18. September 1950. Als die Sowjetunion am 25. März 1954 die Souveränität der DDR proklamierte, beanspruchte der Bundestag einstimmig die Alleinvertretung. Auf der Pariser Konferenz, auf der die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in das westliche Verteidigungsbündnis beschlossen wurde, machten sich die jetzt Verbündeten, die zuvor schon von den drei Westmächten auf der Londoner Neun-Mächte-Konferenz bestätigte Ansicht zu Eigen, die Bundesrepublik sei allein befugt, für das deutsche Volk außenpolitisch aktiv zu werden. Die westliche Welt hatte damit den Alleinvertretungsanspruch akzeptiert und sich von der Bundesregierung auf eine Aussage festlegen lassen, die ihren Spielraum gegenüber Deutschland einschränkte.
Rechtlich beruhte der Anspruch auf der Ansicht, der Gesamtstaat Deutschland (Deutschland als Ganzes) sei erhalten geblieben. Es könne daher keine zwei deutschen Staaten geben; die DDR sei somit nur besetztes Gebiet mit einer von der Sowjetunion eingesetzten, demnach nicht autonomen Regierung. Nach einer anderen Auffassung standen der Minister- sowie Staatsrat der DDR der „regulären“ Bundesregierung und dem -präsidenten als Gegner in einem Bürgerkriegszustand gegenüber und waren damit ebenfalls nicht völkerrechtlich anerkennungsfähig. Die Dachstaatstheorie, die die Ansicht einer Existenz von zwei Teilstaaten unter dem Dach des nie untergegangenen Deutschen Reiches vertrat, wurde dagegen erst gegen Ende der 1960er-Jahre diskutiert und schließlich im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 zum Grundlagenvertrag geäußert, wobei diese Theorie nicht klar abgegrenzt wurde und Elemente einer Identitätsthese beinhaltet, da die Bundesrepublik Deutschland als Völkerrechtssubjekt und somit Staat weiterhin identisch zum Deutschen Reich bleibt; man rückte daher in Westdeutschland von der Kernstaatstheorie ab und postulierte eine kombinierte Staatskerntheorie.
Neben diesen völkerrechtlich begründeten Erwägungen wurde auch das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes als Beleg dafür angeführt, dass eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR zu verhindern sei, um den rechtlichen Gesamtstaatsanspruch nicht zu verlieren, und die DDR daher niemals Ausland sein oder werden könne.
Der Alleinvertretungsanspruch fand seinen Ausdruck unter anderem in der Hallstein-Doktrin, nach der die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen zu Staaten abbrechen wollte, die diplomatische Beziehungen zur DDR aufnahmen. So wurde der Alleinvertretungsanspruch anfangs noch konsequent verfolgt. Aber mit der Zeit und vor allem auch mit dem Wechsel zur sozialliberalen Koalition und der neuen Ostpolitik unter Willy Brandt im Jahr 1969 wurde das Festhalten an diesem Grundsatz aufgegeben, da er die außen- und deutschlandpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu stark einschränkte.
Als außenpolitisches Prinzip aufgegeben wurde dieser Anspruch durch die Bundesrepublik Deutschland (in der DDR auch „Alleinvertretungsanmaßung“ genannt), mit dem Abschluss des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik am 21. Dezember 1972. Mit dem Beitritt beider deutscher Staaten 1973 in die UNO hatte sich der Alleinvertretungsanspruch faktisch erledigt. Allerdings erkannte die Bundesrepublik bis 1990 keine eigene Staatsbürgerschaft der DDR an und behandelte auch Ostdeutsche generell als deutsche Staatsbürger. Flüchtlinge wurden daher nicht ausgeliefert. Auch erhielten Besucher aus der DDR auf Antrag einen bundesdeutschen Reisepass, um zum Beispiel vereinfacht in die USA reisen zu können.
Siehe auch: Deutschlandvertrag
[Bearbeiten] Deutsche Demokratische Republik
Auch die erste Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 stellte fest, dass Deutschland eine unteilbare Republik sei und es nur eine einzige deutsche Staatsangehörigkeit gebe. De facto wurde die DDR also ebenfalls als gesamtdeutsche Republik gegründet und strebte anfangs die baldige Wiedervereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland an. Die DDR änderte allerdings bereits gegen Ende der 1950er Jahre ihren außenpolitischen Kurs, da eine Wiedervereinigung nicht mehr realistisch war. Sie verband ihre Interessen immer mehr mit denen der Sowjetunion und verfolgte konsequent die internationale Anerkennung und Feststellung der Souveränität beider deutschen Staaten. Verstärkt wurde nunmehr einseitig der Bundesrepublik vorgeworfen, im Rahmen der Hallstein-Doktrin die DDR international isolieren zu wollen, und sprach auch von der „Alleinvertretungsanmaßung der BRD“ in diesem Zusammenhang. Bereits Mitte der 1960er Jahre hatte man diese Ansprüche der Bundesrepublik Deutschland innerhalb des Warschauer Pakts einstimmig abgelehnt, und ein Zivilverteidigungsgesetz eingeführt, das diesen Anspruch und die darin gesehene Provokation abwehren sollte, obwohl dieser Status auch von der DDR zu dieser Zeit noch immer erhoben wurde.
Erst durch die Änderung der bundesdeutschen Außenpolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt, auch weil dieser bereits seit Anfang der 1960er Jahre die Hallstein-Doktrin ablehnte, und vor allem weil beide deutsche Teilstaaten nunmehr die selbständige Aufnahme in die UNO anstrebten, war eine Annäherung der beiden deutschen Staaten möglich geworden. Durch die Aufnahmen beider deutschen Staaten 1973 in die UNO und nach Abschluss des Vertrages über Grundlagen der Beziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland (Grundlagenvertrag) verzichtete die DDR vollständig auf diesen Anspruch. Am 7. Oktober 1974 strich die DDR diesen Anspruch vollständig, wie auch das Wiedervereinigungsgebot, aus der Verfassung. Fortan ging sie von der gleichzeitigen Existenz zweier deutscher Staaten aus. Da die Bundesrepublik Deutschland dies jedoch nach Ansicht der DDR nicht in gleichem Umfang in ihrem Grundgesetz umgesetzt hat, und man darin einen Verstoß gegen den Grundlagenvertrag sah, sprach die Staats- und Parteiführung ab diesem Zeitpunkt wieder verstärkt von der „Alleinvertretungsanmaßung“ der Bundesrepublik.
[Bearbeiten] China
- Hauptartikel: Ein-China-Politik
Seit Ende des chinesischen Bürgerkrieges 1949 war die Republik China auf die Insel Taiwan beschränkt, während die Volksrepublik China das Festland und ab 1950 die Insel Hainan beherrschte. Beide chinesische Staaten beanspruchten ganz China. Bis 1971 war die Republik China ständiges Mitglied des UNO-Sicherheitsrates (mit Vetorecht), seitdem wurde sie zugunsten der Volksrepublik „ausgeschlossen“, bis 1972 auch aus allen UN-Unterorganisationen. Seit dem Tod Chiang Kai-sheks 1975 vertritt die Republik China den Alleinvertretungsanspruch nicht mehr offensiv. Mit der Demokratisierung Taiwans in den 1990er-Jahren wurden schließlich (Souveränitäts-)Ansprüche auf das Gebiet der Mongolei und der Volksrepublik von der Republik China faktisch nicht mehr erhoben und der kommunistische Souveränitätsanspruch auf das Festland, jedoch nicht auf Taiwan, anerkannt. Die Volksrepublik China behielt dagegen den Anspruch auf Taiwan bis heute mit der Ein-China-Politik aufrecht.
Inzwischen haben die meisten Staaten der Erde ihre offiziellen Beziehungen zur Republik China auf Taiwan abgebrochen, unterhalten aber inoffizielle Beziehungen, selbst die Volksrepublik. Heute pflegen nur noch 24 Staaten offizielle diplomatische Beziehungen mit der Republik China.
[Bearbeiten] Korea
Auch Nordkorea und Südkorea erhoben seit 1948 jeweils den Anspruch, die rechtmäßige Regierung für ganz Korea zu sein. 1991 traten beide im Zuge der Annäherungspolitik in die UNO ein.
[Bearbeiten] Vietnam
Die Sozialistische Republik Vietnam wurde 1945 ausgerufen, das Kaiserreich (später Republik) Vietnam erhielt 1954 seine Unabhängigkeit von Frankreich. Nord- und Süd-Vietnam erhoben beide den Anspruch auf das ganze Land, bis Süd-Vietnam 1975 von nord-vietnamesischen Truppen erobert wurde.
[Bearbeiten] Quellen
- Alleinvertretungsansprüche der beiden deutschen Staaten

