Allgemeine Staatslehre
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Allgemeine Staatslehre behandelt – anders als das Staatsrecht – Fragestellungen unabhängig von einem konkreten Staat, z. B. Fragen nach der inneren und äußeren (völkerrechtlichen) Definition des Staates (siehe dort), der Souveränität von Staaten, der Legitimität von Herrschaft, den Entstehungsgründen, der Art (Personalverband / Gebietskörperschaft), dem Aufbau (Zentralismus / Föderalismus) und Untergang von Staaten, Staatsformen, der Staatsangehörigkeit, der Trennung von Kirche und Staat u. v. m.
Heute tritt die Staatslehre meist unter der moderneren Bezeichnung Staatstheorie auf.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Siehe auch
- Gewaltmonopol, Gewaltenteilung, Rechtsphilosophie, Staatstheorie, Verfassung, Gebietshoheit, Personalhoheit
- Verfassungstheorie
[Bearbeiten] Literatur
[Bearbeiten] Klassiker
- Georg Jellinek: Allgemeine Staatslehre., 1900.
- Franz Oppenheimer: Der Staat., 1908.
- Rudolf Smend: Verfassung und Verfassungsrecht, München 1928.
- Hermann Heller: Staatslehre, 6. Auflage, Tübingen 1983 (Erstauflage 1934). ISBN 3-16-644693-1
- Hans Kelsen: Allgemeine Staatslehre, Berlin 1925.
- Johann Caspar Bluntschli: Allgemeine Staatsehre, 6. Aufl., Stuttgart 1886.
[Bearbeiten] Sonstige
- Karl Loewenstein: Max Webers Beitrag zur Staatslehre in der Sicht unserer Zeit, in: Max Weber. Gedächtnisschrift der Ludwig-Maximilians-Universität München zur 100. Wiederkehr seines Geburtstages 1964.
- Stefan Breuer: Georg Jellinek und Max Weber: Von der sozialen zur soziologischen Staatslehre., 1999. ISBN 3789061077
- Karl Doehring: Allgemeine Staatslehre: eine systematische Darstellung., 3. Aufl., Heidelberg 2004. ISBN 3-8114-9008-7
- Hans Herbert von Arnim: Staatslehre der Bundesrepublik Deutschland, München 1984.
[Bearbeiten] Weblinks
| Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |

