Altenpflegegesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz über die Berufe in der Altenpflege
Kurztitel: Altenpflegegesetz
Abkürzung: AltPflG
Art: Bundesgesetz (Deutschland)
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG
Rechtsmaterie: Heilhilfsberufe
Fundstellennachweis: 2124-21
Ursprüngliche Fassung vom: 17. November 2000 (BGBl. I S. 1513)
Inkrafttreten am: Teilweise vom BVerfG für nichtig erklärt, teilweise am 25. Oktober 2002, im Übrigen am 1. August 2003
Neubekanntmachung vom: 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690)
Letzte Änderung durch: Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. April 2012
GESTA: I002
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz, AltPflG) vom 17. November 2000 regelt in Deutschland die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpfleger bzw. Altenpflegerin und die dazugehörige Ausbildung. Es trat am 1. August 2003 mit der Zielsetzung in Kraft, bundesweit ein einheitliches Ausbildungsniveau zu gewährleisten und die Attraktivität des Berufes zu steigern. Vorher existierte keine bundeseinheitliche Regelung der Ausbildung in der Altenpflege.[1]

Die Tätigkeit der Altenpflege selbst ist im Gesetz nicht geregelt. Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe wird von ihm im Gegensatz zur ursprünglichen Planung, die sich noch dadurch widerspiegelt, dass der Gesetzestitel den Plural enthält, nicht erfasst. Sie fällt in den Kompetenzbereich der Bundesländer, die hierfür Ländergesetze erlassen. Details zur Ausbildung und Prüfung werden durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, AltPflAPrV) geregelt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Entwicklung der Gesetzgebung zur Altenpflegeausbildung in Deutschland

Die erste Altenpflegeausbildung in Deutschland wurde 1958 in Marl durchgeführt. Sie enthielt damals 600 Stunden theoretischen und 280 Stunden fachpraktischen Unterricht (heute: 2100 und 2500 Stunden). Seit 1969 existierten unterschiedliche Ausbildungsregelungen in den Ländern der Bundesrepublik. Vor dem Hintergrund einer demographischen Entwicklung mit einem Anwachsen der älteren Bevölkerung empfahl 1980 der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, die Inhalte der Altenpflegeausbildung auszuweiten und zu vereinheitlichen. Zu diesem Zeitpunkt existierten 17 unterschiedliche Länderregelungen mit einer Ausbildungsdauer von zwei bis drei Jahren. Versuche einer Vereinheitlichung scheiterten seit Mitte der 1980er Jahre am Widerstand des Bundeslandes Bayern.[2] Das Altenpflegegesetz wurde nach einer erneuten Initiative der Bundesregierung von 1999 im Jahr 2000 verkündet und sollte 2001 in Kraft treten. Als Folge eines Normenkontrollantrages durch die Bayerische Staatsregierung verzögerte sich das Inkrafttreten bis 2003.[3] Das Bundesverfassungsgericht hatte am 24. Oktober 2002 zugunsten der Regelungskompetenz des Bundes für das Berufsbild der Altenpflege entschieden und den Beruf des Altenpflegers im Gegensatz zu dem des Altenpflegehelfers erstmalig den Heilberufen zugeordnet.[4] Die Übergangsregelung des § 29 garantiert die Anerkennung der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“, auch wenn sie vor dem Inkrafttreten des Altenpflegegesetzes erworben wurde.[5]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 19. Mai 2010. Abgerufen am 17. Februar 2012.
  2.  Ruth Mamerow: Praxisanleitung in der Pflege, S. 27–30. 3 Auflage. Springer, Berlin 2010, ISBN 978-3-642-12641-3.
  3.  Alfred Schneider: Staatsbürger-, Gesetzes- und Berufskunde für Fachberufe im Gesundheitswesen, S. 365. Springer Verlag, Berlin 2003, ISBN 9783540435075. Online: eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche
  4. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 2002, 1 BvF 1/01
  5.  Rolf Hofert: Von Fall Zu Fall - Pflege Im Recht: Rechtsfragen in der Pflege von A - Z, S. 23. Springer Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-642-16592-4. Online: eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche
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