Amputation

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Amputationswerkzeug aus dem 18. Jahrhundert
Amputationswerkzeug aus dem 18. Jahrhundert
Darstellung der Beinamputation Friedrichs III. 1493
Darstellung der Beinamputation Friedrichs III. 1493

Als Amputation (lat. amputatio) wird die Abtrennung eines Körperteils bezeichnet. Dabei wird zwischen der Amputation als chirurgischem Eingriff und der Amputation als Unfallfolge (traumatische Amputation) unterschieden. Die Amputation in Form eines ärztlichen Eingriffs wird durchgeführt

  • als letzte Maßnahme, wenn das Leben des Patienten anders nicht zu retten oder eine Heilung des betroffenen Körperteils nicht zu erwarten ist oder
  • in islamischen Ländern bei der Anwendung der Scharia zur Bestrafung bestimmter Straftaten (Saudi-Arabien, Sudan).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Amputation als chirurgischer Eingriff

Je nach Indikation wird zwischen der planmäßigen Amputation und der Notfallamputation unterschieden.

[Bearbeiten] Planmäßige Amputation

[Bearbeiten] Indikationen

Die meisten planmäßigen Amputationen von Gliedmaßen müssen in Folge der arteriellen Verschlusskrankheit durchgeführt werden. Die Indikation wird in aller Regel im Stadium IV gestellt, wenn ausgedehnte Gewebsnekrosen oder eine infizierte Gangrän mit drohender Sepsis vorliegen und gefäßchirurgische Maßnahmen ausgeschöpft sind oder nicht in Betracht kommen. Ausnahmsweise wird die Indikation auch im Stadium III gestellt, wenn die hier vorliegenden Dauerschmerzen nicht beherrschbar sind und die Lebensqualität des Patienten so hochgradig einschränken, dass die Amputation das „kleinere Übel“ darstellt. Die Amputationshöhe richtet sich nach der Qualität der Durchblutung, die mittels Angiographie festgestellt wird und nach der sinnvollsten Möglichkeit der prothetischen Versorgung. Am Bein kommt meist die Oberschenkelamputation etwa handbreit oberhalb des Knies (bei AVK vom Beckentyp) oder die Unterschenkelamputation etwa handbreit unterhalb des Knies (bei AVK vom Oberschenkeltyp) zur Anwendung. Die Amputation von Armen wegen arterieller Verschlusskrankheit ist eine Rarität.

Die zweithäufigste Indikation ist die diabetische Gangrän. Im Gegensatz zur AVK wird hier in der Regel die so genannte „Grenzzonenamputation“ angestrebt, also die Amptation möglichst distal, im soeben noch gesunden Bereich. Daher sind dies oft Amputationen der Zehen, des Vorfußes (Amputation bzw. Exartikulation im Chopart- oder Lisfranc-Gelenk) oder des Rückfußes (Pirogoff-Stumpf). Dieses Vorgehen, früher als „Salamitaktik“ eher verpönt, hat sich aufgrund von Verbesserungen des Wundmanagements, der systemischen Antibiotikatherapie sowie der Diabetes-Einstellung seit den 1990er Jahren breit durchgesetzt. Dennoch müssen immer noch viele Unter- oder Oberschenkelamputationen als „ultima Ratio“ durchgeführt werden.

Amputationen als Folge von Unfallverletzungen sind gegenüber den ersten beiden Indikationen selten. Angestrebt wird immer der Gliedmaßenerhalt, bei guten Verhältnissen können selbst größere traumatisch abgetrennte Gliedmaßenanteile immer häufiger replantiert werden. Bei Zerstörung des abgetrennten Abschnitts kann allerdings oft nur die Stumpfversorgung durchgeführt werden. Unbeherrschbare Wundinfektionen nach Verletzungen, ein ausgedehntes Compartmentsyndrom sowie offene Frakturen Grad IV, bei denen die Nerven oder Blutgefäße unwiederbringlich zerstört sind, zwingen zur Amputation. Die Amputationshöhe wird hier – ohne einem Schema zu folgen – soweit distal wie möglich gewählt. Die moderne Prothetik lässt die Versorgung nahezu jeden Stumpfes zu.

Sehr selten zwingen maligne Tumoren zur Amputation einer Gliedmaße. Dies sind meist Knochen- oder Weichteiltumore (Sarkome). In erster Linie wird hier die lokale Resektion des Tumors und Wiederherstellung der Knochenkontinuität durch spezielle Endoprothesen angestrebt.

Zur Zahl der Amputationen liegen für Deutschland keine Statistiken vor. Nach Schätzungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK wurden im Jahr 2002 mehr als 55.000 chirurgische Amputationen der unteren Extremitäten bei mehr als 41.000 Krankenhausfällen vorgenommen.[1]

[Bearbeiten] Durchführung

Das Ergebnis der Rehabilitation nach Amputation hängt wesentlich von der Möglichkeit der Prothesenversorgung ab. Daher muss eine planmäßige Amputation so durchgeführt werden, dass ein möglichst gut zu versorgender Stumpf entsteht. Entscheidend ist hier die Weichteildeckung des knöchernen Stumpfes. Daher wird der Hautschnitt so gelegt, dass er ausreichend weit unterhalb der vorgesehenen knöchernen Amputationshöhe liegt. Die Muskulatur wird dann so durchtrennt, dass sie als „Polster“ den knöchernen Stumpf umgibt. Die Hautnarbe soll abseits der Belastungszone des Stumpfes gelegt werden. Die Hauptnerven werden weit nach proximal freigelegt und dort durchtrennt, wodurch etwaigen Phantomschmerzen teilweise vorgebeugt werden kann.

[Bearbeiten] Notamputation

In verzweifelten Unfallsituationen kann es erforderlich werden, dass der Notarzt noch am Unfallort eine Amputation vornimmt. Dies betrifft in erster Linie Verschüttungsunfälle (Steinbruch, Bergbau, Erdbeben, Gasexplosionen), wenn eine Extremität eingeklemmt ist und der Verletzte, in Lebensgefahr schwebend, anders nicht geborgen werden kann. Bei Verkehrsunfällen ist dieses Vorgehen durch die weitreichenden Möglichkeiten der technischen Rettung nur in extrem seltenen Ausnahmefällen erforderlich.

[Bearbeiten] Amputation ohne medizinischem Hintergrund

Darüber hinaus werden Amputationen in manchen (meist islamisch geprägten) Ländern auch als Strafe für bestimmte Verbrechen durchgeführt. Streng genommen ist auch die Enthauptung (das Köpfen) eine Form der Amputation als Strafe.

Eine besondere Art der Amputation ist die Kastration.

[Bearbeiten] Geschichte

Bereits vor 3.000 Jahren im alten Ägypten wurden Amputationen vorgenommen. Forscher entdeckten jedoch auch schon auf Höhlenmalereien Darstellungen von Amputationen von Fingern. Diese Bilder stammen aus der Mittelsteinzeit (8000−6000 v. Chr.). Unbekannt ist, ob die Amputationen aus medizinischen oder rituellen Gründen stattfanden.

Der französische Chirurg Ambroise Paré führte Mitte des 16. Jahrhunderts als erster Amputationen mit Arterienligaturen aus, die die vorher gebräuchliche Kauterisierung ablösten.

[Bearbeiten] Erste Hilfe und medizinische Versorgung bei unfallbedingten Amputationen

Amputatversorgung durch einen Ersthelfer (Skizze)
Amputatversorgung durch einen Ersthelfer (Skizze)

Bei dem Notfall einer traumatisch bedingten vollständigen (totalen) oder partiellen (subtotalen) Amputation werden Gefäße verletzt, was lebensbedrohliche Blutungen zur Folge haben kann. Ein Unterbinden dieser Blutungen ist primäres Ziel der Versorgung des Verletzten. Ist der Verletzte eingeklemmt, akut bedroht und in angemessener Zeit nicht befreibar, so erfolgt im äußersten Fall eine Notamputation durch den anwesenden Notarzt. Abhängig von der Situation des Verletzten werden zudem Maßnahmen zur Stabilisierung der Vitalfunktionen ergriffen (stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit, die Beatmung bei Atemstillstand bzw. Wiederbelebungsmaßnahmen bei einem Herz-Kreislaufstillstand) durchgeführt. Daneben wird ein eventuell auftretender Schockzustand entsprechend behandelt und eine angemessene Schmerztherapie mit hochpotenten Schmerzmitteln durchgeführt.

Zur Sicherung des abgetrennten Körperteils, des Amputats, erfolgt durch den Ersthelfer eine provisorische Lagerung in keimfreien Materialien wie Verbänden. Um eine eventuelle unfallchirurgische Rekonstruktion der Verletzung zu begünstigen, ist neben der keimfreien und trockenen Lagerung auch ein möglichst kühler Transport notwendig. Das eingewickelte Amputat wird dazu in einen sauberen Plastikbeutel gesteckt, welcher nach Verschluss in einem zweiten mit kaltem Wasser bzw. Eis gefüllten Beutel fixiert wird. Dabei ist darauf zu achten, dass das Amputat nicht mit Eis in Berührung kommt, um Erfrierungen und damit verbundene Gewebeschäden zu vermeiden. Nach Übergabe des Amputats erfolgt dessen Säuberung im Krankenhaus. Das Amputat sollte von dem Ersthelfer selbst nicht gereinigt werden, da er durch unsachgemäße Behandlung weitergehende Verletzungen verursachen kann, die eine Rekonstruktion unmöglich machen.

Bei einer subtotalen Amputation einer Extremität sollte die bestehende Hautbrücke nicht abgetrennt werden, da sie eine minimale Blutversorgung gewährleisten kann.[2]

[Bearbeiten] Kongenitale Amputation

Von kongenitaler Amputation spricht man, wenn sich während einer Schwangerschaft durch Einreißen des Amnion Proteinbänder bilden, die fötale Körperglieder abschnüren, sodass bei der Geburt ganze Körperglieder fehlen. Es ist die extremste Form des Amniotisches-Band-Syndroms.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Quellen

  1. G. Heller, C. Günster, E. Swart: Über die Häufigkeit von Amputationen unterer Extremitäten in Deutschland. in: DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift 2005 Jul 15;130(28-29):1689-90 PMID 16003603
  2. Kersten Enke (Hrsg.): LPN 3. 2., überarb. Auflage. Stumpf und Kossendey, Edewecht 2000, S. 132f., ISBN 3-932750-42-X.

[Bearbeiten] Weblinks

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