Amt Kirchspielslandgemeinde

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Ein Amt Kirchspielslandgemeinde (Plural: Ämter Kirchspielslandgemeinden) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die aus mehreren selbstständigen Gemeinden besteht, die keine eigene Verwaltung haben und zu demmselben Kreis gehören. Diese Bezeichnung findet sich nur im schleswig-holsteinischen Kreis Dithmarschen, im übrigen Schleswig-Holstein heißen solche Körperschaften nur Ämter. Die Ämter führen die Verwaltung für ihre amtsangehörigen Gemeinden durch.

Die Bezeichnung Kirchspielslandgemeinde ist in Dithmarschen historisch überliefert und daher beibehalten worden.

Auch in anderen Gegenden Deutschlands kennt man heute noch den Begriff des Kirchspiels. Damit war ursprünglich der Einzugsbereich einer Kirchengemeinde gemeint.

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