Amt Linz (Nassau)

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Das nassauische Amt Linz war eine Verwaltungseinheit, die von 1803 bis 1806 im Gebiet des Fürstentums Nassau-Usingen und von 1806 bis 1815 im Herzogtum Nassau bestand. Der Verwaltungssitz war in Linz am Rhein, es war zunächst der Regierung zu Wiesbaden und ab 1809 dem Regierungsbezirk Ehrenbreitstein unterstellt.[1] Das Amt umfasste die vier Kirchspiele Erpel, Linz, Oberlahr und Unkel.[2]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gebiet des nassauischen Amtes Linz war bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts Teil des Kurfürstentums Köln und gehörte zum kurkölnischen Oberamt Linz. Nach dem Frieden von Lunéville (1801) und dem Reichsdeputationshauptschluss (1803) wurde das Gebiet dem Fürstentum Nassau-Usingen zugesprochen und das Amt Linz um die ursprünglich zum Amtsbezirk Altenwied gehörende Herrschaft Burglahr (Lahrer Herrlichkeit) erweitert.[2][3][4]

Der Beitritt des Fürsten zu Nassau-Usingen zum Rheinbund (1806) hatte auf den Gebietsstand des Amtes Linz, nun zum Herzogtum Nassau gehörend, keine unmittelbaren Auswirkungen. Zum 1. November 1809 wurde das Amt im Rahmen einer Umorganisation der Verwaltung dem Regierungsbezirk Ehrenbreitstein zugewiesen.[1] Aufgrund der Beschlüsse auf dem Wiener Kongress (1815) wurde das Gebiet an das Königreich Preußen abgetreten und das Amt Linz aufgelöst.[5] Unter der preußischen Verwaltung wurde 1816 aus den Ortschaften der Kirchspiele Erpel und Unkel die Bürgermeisterei Unkel und aus den Ortschaften des Kirchspiels Linz die Bürgermeisterei Linz gebildet, das Kirchspiel Oberlahr wurde Teil der Bürgermeisterei Flammersfeld. Die Bürgermeistereien Linz und Unkel waren zunächst dem Kreis Linz, später dem Kreis Neuwied im Regierungsbezirk Koblenz zugeordnet und die Bürgermeisterei Flammersfeld dem Kreis Altenkirchen.

Ortschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gliederung des Amtes Linz (heutige Schreibweise der Ortsnamen):[2]

Kirchspiel Ortschaften
Erpel Bruchhausen, Erpel, Heister, Kasbach (erpelerseits)
Linz Ariendorf (rechts des Baches), Dattenberg, Ginsterhahn, Hargarten, Heeg, Hesseln, Hilkerscheid, Krumscheid, Leubsdorf, Linz, Linzhausen, Niedererl, Noll, Notscheid, Kasbach (linzerseits), Ockenfels, Ohlenberg, Obererl, Ronig, Wallen
Oberlahr Burglahr, Heckerfeld, Lusthof, Oberlahr
Unkel Rheinbreitbach, Scheuren, Unkel

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Johann Josef Scotti: Sammlung der Gesetze und Verordnungen..., Teil 4, Herzogtum Nassau, 1836, S. 1793 (Google Books)
  2. a b c Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung, Bände 9–10, 1868, Seiten 290, 315
  3. Julius Weiske: Rechtslexicon für Juristen aller teutschen Staaten, Band 7, Verlag Wigand, 1847, Seite 296
  4. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, S. 253 (online bei Google Books).
  5. Johann Ludwig Klüber: Acten des Wiener Congresses, in den Jahren 1814 und 1815, Bände 21-24, 1836, Seite 157