Amtmann

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Dieser Artikel beschreibt den Titel. Zum österreichischen Politiker siehe Heinrich Amtmann.
Amtmann in einer Amtsstube, Darstellung auf Burg Mildenstein (Verwaltungssitz im Amt Leisnig)

Der Amtmann war im deutschsprachigen Raum seit dem Mittelalter der oberste Dienstmann eines vom Landesherrn zur Territorialverwaltung von Gutshöfen, Burgen und Dörfern geschaffenen Amtes, das zugleich ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk war. Er gehörte meist dem Adel oder dem Klerus an, in Städten oft auch den wohlhabenden Schichten des Bürgertums. Er residierte im Amthaus und trieb im Amtsbezirk die Steuern ein, sprach Recht und sorgte mit einer kleinen bewaffneten Einheit für Sicherheit und Ordnung.

Später bürgerte sich für das alte Wort Amtmann das Wort Beamter ein.

Im Holstein der dänischen Zeit (bis 1864) war der Amtmann der Oberbeamte eines landesherrlichen Amtes. Als Leiter der Verwaltung unterstand er seit 1546 dem Ministerium (Deutsche Kanzlei) in Kopenhagen. Der Amtmann war zugleich weltlicher Richter erster Instanz und bildete mit dem Propst zusammen das geistliche Gericht (Konsistorium).

In der Schweiz ist der Ammann (Amtmann) seit dem Mittelalter das von den Bürgern gewählte Oberhaupt der Exekutive eines Kantons (Landammann), einer Stadt (Stadtammann) oder Gemeinde (Gemeindeammann). Diese Bezeichnung hat sich aber nicht mehr in allen Kantonen erhalten.

Amtsbezeichnung [Bearbeiten]

Heute ist Amtmann in Deutschland die Amtsbezeichnung für einen Beamten der Besoldungsgruppe A 11 im gehobenen Dienst und im Burgenland (Österreich) die Bezeichnung für einen Gemeindebeamten (siehe auch Amtmann (Burgenland)).

Die weiblichen Bezeichnung Amtfrau (z. B. Regierungsamtfrau - RAmtfr - oder Zollamtfrau - ZAF -) hat sich weitgehend durchgesetzt. Eine Zeit lang wurde statt Amtfrau auch die Bezeichnung Amtmännin - diese Bezeichnung war vorher die Regel - in einigen Bundesländern und der Bundesverwaltung verwendet. Diese Bezeichnung ist aber weitgehend verschwunden, allerdings kann in der Bundeszollverwaltung noch immer die Bezeichnung „Zollamtmännin“ (alternativ zu „Zollamtfrau“) gewählt werden. Ursprünglich ging die Einführung der Amtsbezeichnung z. B. „Justizamtfrau“ in den 1970er Jahren von einer niedersächsischen Beamtin/Rechtspflegerin aus, die sich weigerte, die Beförderungsurkunde entgegenzunehmen, solange sie nicht in der weiblichen Form ausgestellt war. In der Schweiz wird ein weiblicher Landammann gewöhnlich als Frau Landammann bezeichnet und angeredet.

Weblinks [Bearbeiten]

 Commons: Amtmann – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Literatur [Bearbeiten]