Amtsgericht Offenbach am Main

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Altbau des Amtsgerichts Offenbach am Main
Justizzentrum Offenbach (2011)

Das Amtsgericht Offenbach am Main ist ein seit 1879 bestehendes Amtsgericht mit Sitz in Offenbach am Main.

Gerichtsbezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lage des Amtsgerichtsbezirks Offenbach in Hessen
Lage des Amtsgerichtsbezirks Offenbach in Hessen

Das AG Offenbach am Main ist örtlich zuständig für die Stadt Offenbach am Main und die Gemeinden Dietzenbach, Heusenstamm, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg und Obertshausen im Landkreis Offenbach.[1]

Gerichtssitz und -gebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gerichtsgebäude 1895

Der Sitz des Gerichtes befindet sich in der Kaiserstraße 16–18, in 63065 Offenbach am Main. Das Gericht ist in mehreren Gebäuden untergebracht. Der Hauptsitz befindet sich in dem 2005 eingeweihten neuen Justizzentrum.[2] Das daneben liegende historische Gerichtsgebäude wurde 1878 bis 1879 errichtet und ist aufgrund des Hessischen Denkmalschutzgesetzes ein Kulturdenkmal und steht unter Denkmalschutz.[3] Beide Gebäude sind durch einen gläsernen Übergang miteinander verbunden. Im Justizzentrum sind außerdem die Offenbacher Zweigstelle der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Darmstadt sowie das Arbeitsgericht Offenbach am Main untergebracht.[2] Die langjährige Dependance in der Kaiserstraße 27, gegenüber dem Justizzentrum, wurde im Juni 2010 aufgegeben. Einige Abteilungen sind weiterhin in der Luisenstraße 27 untergebracht.

Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das AG Offenbach ist über den eigenen Gerichtsbezirk hinaus zuständig für Vereins-, Handels- und Genossenschaftsregistersachen sowie Insolvenzsachen in den Amtsgerichtsbezirken Langen und Seligenstadt. In Strafsachen, als Jugendschöffen- und Schöffengericht, ist es zuständig auch für den Amtsgerichtsbezirk Seligenstadt. Nicht zuständig ist es dagegen für Vollstreckungs- und Mahnsachen und Partnerschaftsregistersachen. Für Vollstreckungs- und Mahnsachen liegt die Zuständigkeit für ganz Hessen beim Amtsgericht Hünfeld, das Partnerschaftsregister für ganz Hessen wird beim Amtsgericht Frankfurt am Main geführt.[4]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gründung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf, die bis dahin in den rechtsrheinischen Provinzen des Großherzogtums die Gerichte erster Instanz gewesen waren. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[5] So ersetzte das Amtsgericht Offenbach das Landgericht Offenbach. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Offenbach wurde dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt zugeordnet.[6]

Bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemeinde Herkunft Zugang Abgang Nach
Bieber Landgericht Offenbach 1879
Bürgel Landgericht Offenbach 1879
Dietesheim Landgericht Offenbach 1879
Dietzenbach Amtsgericht Langen 1948
Gravenbruch Landgericht Seligenstadt 1879
Hausen Landgericht Offenbach 1879
Heusenstamm Landgericht Offenbach 1879
Lämmerspiel Landgericht Offenbach 1879
Mühlheim am Main Landgericht Offenbach 1879
Neu-Isenburg Landgericht Offenbach 1879
Obertshausen Landgericht Offenbach 1879
Offenbach am Main Landgericht Offenbach 1879
Patershausen Landgericht Seligenstadt 1879
Rumpenheim Amtsgericht Offenbach 1879
Rembrücken Amtsgericht Seligenstadt 1948
Steinbach Landgericht Vilbel 1879 1947[7] Amtsgericht Frankfurt am Main
Steinheim[Anm. 1] Landgericht Seligenstadt 1879 1974 Amtsgericht Hanau

Weitere Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit Wirkung vom 1. Mai 1948 wurden die Gemeinde Dietzenbach aus dem Amtsgerichtsbezirk Langen und die Gemeinde Rembrücken aus dem Amtsgerichtsbezirk Seligenstadt dem Amtsgerichtsbezirk Offenbach zugewiesen.[8]

Gleichzeitig mit der Eingemeindung von Steinheim am Main nach Hanau zum 1. Juli 1974 ging auch die gerichtliche Zuständigkeit für Steinheim an das Amtsgericht Hanau über.[9]

Übergeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dem Amtsgericht Offenbach am Main übergeordnet ist das Landgericht Darmstadt. Im weiteren Instanzenzug sind es das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof.

Richter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Amtsgericht Offenbach am Main – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bis zum 1. April 1938, dem Zusammenschluss von Groß-Steinheim und Klein-Steinheim zur Stadt Steinheim am Main, handelte es sich um zwei Gemeinden.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gerichtsorganisationsgesetz (§ 3 GerOrgG HE)
  2. a b Im Dreieck. Justizzentrum in Offenbach eingeweiht. BauNetz, abgerufen am 28. August 2010 (Bericht über das neue Justizzentrum in Offenbach am Main).
  3. Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Amtsgericht In: DenkXweb, Online-Ausgabe von Kulturdenkmäler in Hessen
  4. § 32 Abs. 2 Justizzuständigkeitsverordnung (JuZuV).
  5. §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  6. §§ 2, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  7. Steinbach (Taunus), Hochtaunuskreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 14. Dezember 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  8. Gerichtsorganisation; hier Änderung von Amtsgerichtsbezirken vom 9. März 1948. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1948 Nr. 14, S. 125, Punkt 155, Abs. 1 c) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  9. Zweiundzwanzigste Verordnung zur Berichtigung der Anlage zum Gerichtsorganisationsgesetz (Ändert GVBl. II 210-16) vom 14. Mai 1974. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 19, S. 283–284, § 1 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 999 kB]).

Koordinaten: 50° 6′ 3,9″ N, 8° 45′ 35,1″ O