Amtsgericht Schöllkrippen

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Schloss Schöllkrippen, Sitz des Gerichtes, heute Rathaus

Das Amtsgericht Schöllkrippen war ein von 1879 bis 1943 existierendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz im unterfränkischen Schöllkrippen.

Landgericht Schöllkrippen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 3. September 1858 wurde das königlich bayerische Landgericht Schöllkrippen aus Teilen der Landgerichtsbezirke Alzenau, Aschaffenburg und Rothenbuch gebildet.

Aus dem Landgerichtsbezirk Alzenau waren dies die Gemeinden Dörnsteinbach, Edelbach, Geiselbach, Großblankenbach, Großkahl, Großlaudenbach, Hofstädten, Huckelheim, Kleinblankenbach, Kleinkahl, Kleinlaudenbach, Königshofen, Krombach, Oberwestern, Omersbach, Schneppenbach, Schöllkrippen, Sommerkahl und Unterwestern.

Vom Landgericht Aschaffenburg kamen Eichenberg, Feldkahl und Rottenberg und vom Landgericht Rothenburch Heinrichsthal und Jakobsthal hinzu.

Zum 1. Juli 1862 wurden im Königreich Bayern Verwaltung und Justiz getrennt. Für die Justiz wurde nun das Landgericht Schöllkrippen zuständig. Der Landgerichtsbezirk blieb unverändert. Dem Landgericht war das Bezirksgericht Aschaffenburg übergeordnet.[1]

Das Verwaltungsgebiet wurde mit dem des Landgerichtes Alzenau zusammengelegt und das Bezirksamt Alzenau gebildet. Aus diesem ging der spätere Landkreis Alzenau hervor.[2]

Amtsgericht Schöllkrippen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde in Schöllkrippen ein Amtsgericht gebildet, dessen Sprengel deckungsgleich mit dem vorhergehenden Landgerichtsbezirk Schöllkrippen war.[3][4] Übergeordnete Instanzen waren das Landgericht Aschaffenburg und das Oberlandesgericht Bamberg.

Im Jahre 1943 wurde das Amtsgericht Schöllkrippen stillgelegt und sein Bezirk dem Amtsgericht Alzenau zugeschlagen.[5]

Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gericht hatte seinen Sitz im ehemaligen Schloss, heute Rathaus, Marktplatz 1 in Schöllkrippen.[6]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wilhelm Heinrich Riehl (Herausgeber): Bavaria: bd., 1. Abth. Unterfranken und Aschaffenburg, Band 4,Teil 1 von Bavaria: Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern, 1866, S. 440–441, online
  2. Main-Echo im März 2011: Der Weg zum Landkreis Alzenau (Memento vom 24. Dezember 2013 im Internet Archive)
  3. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 373)
  4. Landgericht Schöllkrippen. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1279–1282.
  5. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 418.
  6. Historisches Unterfranken

Koordinaten: 50° 5′ 5,3″ N, 9° 14′ 46,8″ O