Anbaubeschränkung

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Die Anbaubeschränkung ist eine gesetzliche Auflage. Sie sagt aus, dass in einem bestimmten Abstand von einer Straße kein Gebäude oder sonstige bauliche Anlage ohne die Zustimmung der Straßenbaubehörde errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden darf. Diese Zustimmung muss in einem Genehmigungsverfahren eingeholt werden. Der Abstand wird für Fernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) im Fernstraßengesetz und für Landes- und Kreisstraßen in den jeweiligen Ländergesetzen (Straßen- und Wegegesetze) geregelt. Für Fernstraßen gelten größere Abstände als für Landes- oder Kreisstraßen.

Die Anbaubeschränkung gilt nur auf der freien Strecke (außerorts) und nicht in den Ortsdurchfahrten.

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