Anbauverbot

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Das Anbauverbot ist eine gesetzliche Auflage, die aussagt, dass in einem bestimmten Abstand von einer Straße kein Gebäude oder sonstige bauliche Anlage errichtet werden darf. Dieser Abstand wird für Fernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) im Fernstraßengesetz und für Landes- und Kreisstraßen im jeweiligen Landesrecht (Straßen- und Wegerecht) geregelt. Für Fernstraßen gelten größere Abstände als für Landes- oder Kreisstraßen.

Dass manche Gebäude die vorgegebenen Abstände unterschreiten, hat oft die Ursache, dass zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes die Straße beispielsweise eine Landesstraße war und erst später zu einer Bundesstraße hochgestuft wurde. Die Gebäude werden dann toleriert, obwohl sie gegen das entsprechende Gesetz verstoßen.

Die Anbaubeschränkung gilt nur auf der freien Strecke (außerorts) und nicht in den Ortsdurchfahrten. Straßen mit Anbauverbot werden als anbaufrei bezeichnet.

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