Andreas von Arnauld

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Andreas von Arnauld de la Perrière (* 17. Oktober 1970 in Hamburg[1]) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Andreas von Arnauld studierte nach seinem Abitur im Jahr 1989 mit einem Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes in Bonn und Hamburg Rechtswissenschaften. Sein Studium beendete er 1994 mit dem 1. Staatsexamen. Nach Promotion (Universität Hamburg, 1998) und Referendariat (2. Staatsexamen 1999, OLG Hamburg) habilitierte er sich 2005 an der Freien Universität Berlin mit einer Schrift zum Thema „Rechtssicherheit. Perspektivische Annäherungen an eine idée directrice des Rechts“.

Nach Lehrstuhlvertretungen an der Freien Universität Berlin (2005/2006) und der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg (2006/2007) übernahm er am 13. Februar 2007 die Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht, an der Helmut-Schmidt-Universität. Zum 1. April 2012 berief ihn die Westfälische Wilhelms-Universität Münster auf ihren Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völker- und Europarecht. Seit dem 1. Oktober 2013 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Völker- und Europarecht, am Walther-Schücking-Institut für internationales Recht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

Von Arnauld ist Mitherausgeber der Zeitschrift Die Friedens-Warte.[2]

Gemeinsam mit Ulrich Hufeld vertrat er 2012 die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in dem erfolgreichen Organstreitverfahren gegen die Bundesregierung wegen Verletzung der Informationspflichten hinsichtlich des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).[3]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Kürschners Deutscher Gelehrten-Kalender. 21. Ausgabe (2007), Bd. 1, S. 72.
  2. Liste der Herausgeber auf der Webseite der Zeitschrift, abgerufen am 17. September 2012 (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive)
  3. BVerfG, Urteil vom 19. Juni 2012 – 2 BvE 4/11 – (Organstreit ESM/Euro-Plus-Pakt)