Anhängerdreieck

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Anhängerdreieck auf einem Büssing-NAG 5000 S
Anhängerdreieck auf einem Büssing-NAG 5000 S

Das Anhängerdreieck war zwischen 1935 und 1968 eine vorgeschriebene Signaleinrichtung bei Lastkraftwagen.

Es handelte sich um ein klappbares gelbes Dreieck auf dem Kabinendach, das bei Anhängerbetrieb aufgestellt werden musste, um entgegenkommenden Fahrzeugen die Gefahr durch den Anhänger zu signalisieren.

Hinten zeigen Anhänger zwei rote dreieckige Reflektoren, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.

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