Apperzeption
Der Begriff der Apperzeption (aus neulat. adpercipere hinzuwahrnehmen) wurde von Leibniz im Unterschied zu Perzeption für den seelischen Vorgang gebraucht, durch den sinnlich Gegebenes mittels Aufmerksamkeit und Gedächtnis aufgefasst, angeeignet, ins Bewusstsein erhoben und in den Bewusstseinszusammenhang eingeordnet wird (Monadologie, verfasst 1714, dt. 1720, LS 14; Neue Abhandlungen über den menschlichen Verstand, vermutlich 1707, Buch II: Von den Ideen, Kap. 1 f.).
Kant unterschied zwischen der psychologischen oder empirischen Apperzeption, dem Vermögen des Verstandes, klare Vorstellungen aus der sinnlichen Wahrnehmung zu bilden und die mannigfaltigen Anschauungen durch Tätigkeit des inneren Sinnes zu einer einheitlichen Vorstellung zusammenzufassen, und der reinen oder transzendentalen Apperzeption als dem Vermögen des Bewusstseins überhaupt, das Verstand und Vernunft umschließt und aus dem die allgemeingültige und notwendige Einheit aller Verstandes- und Vernunfterkenntnisse entspringt.
Eine weitere Verwendung des Begriffs findet sich bei Wilhelm Wundt (Grundzüge der physiologischen Psychologie, 1874, III § 15), der zwischen aktiver, willkürlicher und passiver, unvorbereiteter Apperzeption unterschied.
Ein moderner Begriff, der dem der Apperzeption nahesteht, ist Kognition.
Den Gegenbegriff der Apperzeptionsverweigerung hat vor allem der Romancier Heimito von Doderer im bildungssprachlichen Kontext populär gemacht, vielleicht sogar erfunden.[1] Er meint die Weigerung, die Welt so wahrzunehmen, wie sie ist.
Weblinks [Bearbeiten]
- „Apperzeption“ im Wörterbuch der Philosophischen Begriffe von Rudolf Eisler (1904)
- „Apperzeption“ im Kant-Lexikon von Rudolf Eisler (1930)
- „Transzendentale Apperzeption“ im Kant-Lexikon von Rudolf Eisler (1930)
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Heimito von Doderer Albert Paris Gütersloh Briefwechsel. München 1986, S. 19 Google Books.