Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm

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Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG Dok) wurde 1980 gegründet und ist der einzige auf Kino-Dokumentarfilm und dokumentarische Fernsehformate spezialisierte Berufsverband in Deutschland. Er versteht sich als film- und medienpolitische Interessenvertretung des Dokumentarfilms.

Strukturen

Im Anschluss an die Duisburger Filmwoche wurde die AG Dok von 84 Dokumentaristen ins Leben gerufen. 2011 ist die Arbeitsgemeinschaft mit rund 850 Mitgliedern der größte Verband fernsehunabhängiger Autoren, Regisseure und Produzenten in Deutschland.

Geschichte

1980

Die Arbeitsgemeinschaft wird 1980 nach mehr als einjähriger Vorbereitung von 84 Gründungsmitgliedern in Duisburg ins Leben gerufen. Dem Gründungsvorstand gehören Klaus Volkenborn, Klaus Armbruster, Günther Hörmann, Dietrich Schubert, Hannes Karnick, Peter Krieg und Michaela Berger an. Als Geschäftsführer wird Martin Schulz aus Hamburg angestellt. Die erste Geschäftsstelle ist im neuen Hamburger Filmhaus angesiedelt. Ein erster Arbeitsschwerpunkt widmet sich der damals schlechten Akzeptanz des Dokumentarfilms unter Filmkritikern.

1981

Während der Kurzfilmtage Oberhausen besetzt die AG DOK die Bühne und stellt „störende Fragen an uns und an das Festival“. Daraus folgt unter anderem der Aufruf zur Realisierung eines „Omnibus-Projekts“ – also eines gemeinsamen Episodenfilms zum Thema „Rüstung und Krieg“. Die Mitgliederzahl steigt auf 150.

1982

Ein „reisendes Dokumentarfilmfest“ der AG DOK zeigt in Kassel, Erlenbach und Hannover Filme zu Atomkraft, Frieden, Faschismus und Hausbesetzungen. Aufgrund der angespannten Finanzlage werden Versteigerungen und Flohmarktverkäufe für den noch jungen Verband durchgeführt. Die Mitgliederzahl erhöht sich auf 170.

1983

In München entsteht aus Differenzen zwischen der Filmwochen GmbH und der Gegengründung „Filmstadt München“ erstmals die Idee eines eigenen Dokumentarfilmfestivals. Als „Testlauf“ wird es im Folgejahr ein erfolgreiches Dokumentarfilmwochenende geben, das erste Festival findet dann 1985 statt. Im Oktober übernimmt Gunter Oehme die Führung der Vereinsgeschäfte.

1984

Anfang Januar zieht die Geschäftsstelle von Hamburg nach Frankfurt am Main. Gunter Oehme erhält von April an eine monatliche Aufwandsentschädigung. Zur Stellenbeschreibung gehört das Erstellen eines Dokumentarfilm-Katalogs mit Rechtenachweis. Im Frühjahr präsentiert sich die AG DOK mit neuem Logo: blaues Filmband und Kleinschreibung werden den Verband 20 Jahre lang begleiten.

1985

Neun finnische Filmemacher touren auf Einladung der AG DOK bei einem Gegenbesuch (eine achtköpfige AG DOK-Delegation war 1983 zu Gast beim dortigen Filmverband) von Frankfurt über Remscheid, Köln, Oberhausen und Duisburg nach Hamburg und zeigen ihre Produktionen.

1986

Ein neuer Vorstand wird gewählt: Günter Hörmann, Wolfgang Bergmann und Thomas Frickel werden zum „geschäftsführenden Vorstand“ gewählt. Dieser erhält den Auftrag, eine Entscheidung „über den grundlegenden zukünftigen Weg“ der AG DOK herbeizuführen. Zum Filmfest München präsentiert sich die AG DOK am Gasteig mit einem Bus als Ausstellungsstand und appelliert an Stadt und Land, „den Bestand und die Zukunft des dokumentarischen Films zu sichern.“ In der Mitgliederversammlung berichtete Nina Gladitz von ihrem Prozess mit Leni Riefenstahl, die Gladitz wegen ihrer Dokumentation „Zeit des Schweigens und der Dunkelheit“ auf Unterlassung verklagt hatte, weil Gladitz darin aufdeckte, dass Leni Riefenstahl 1940 für ihren Film Tiefland 60 Sinti und Roma aus dem Sammellager Maxglan bei Salzburg als Komparsen zwangsverpflichtet und nach den Dreharbeiten ohne finanzielle Entlohnung ins Lager zurückgeschickt hatte, wo sie später weiter nach Auschwitz deportiert wurden. Die AG DOK veröffentlicht noch während der Berlinale einen Solidaritätsaufruf und spendet 5000 DM als Prozesshilfe. Nach Verkündigung des Urteils schrieb Hanno Kühnert am 27. März 1987 in der Wochenzeitung Zeit: „Der denkwürdige Prozeß ging durch zwei Instanzen. Im wesentlichen gewann ihn Nina Gladitz.“

1987

Zur Mitgliederversammlung in Berlin legt der Vorstand eine neue Satzung vor, die kulturelle Aspekte der Verbandsarbeit betont. Erstmal werden nach der neuen Satzung drei gleichberechtigte Vorsitzende und drei Stellvertreter gewählt. Thomas Frickel wird zum geschäftsführenden Vorstand ernannt (und bleibt es bis heute). Die Entscheidung über den Sitz der Geschäftsstelle fällt mit 19:7 Stimmen für Frankfurt. Die AG DOK veröffentlicht Solidaritätserklärungen für Peter Krieg (wegen seines Konflikts mit Bundesinnenminister Zimmermann um den Film „Vaters Land“), mit Fritz Poppenberg (wegen der Enteignung seines Films Gestrandete auf hoher See), mit 13 chilenischen Asylanten und mit einer Gruppe von Richtern und Staatsanwälten für den Frieden.

1988

In Berlin wird erstmals der Europäische Filmpreis vergeben – allerdings ohne eine Dokumentafilm-Kategorie. Die AG DOK protestiert unter dem Motto „Kein Filmpreis für Lumière“ und organisiert ein Protestprogramm in der Filmbühne am Steinplatz. In Mühlheim wird unter Beteiligung der AG DOK das „Europäische Dokumentarfilminstitut“ (EDI) gegründet, das 1997 umbenannt wird in Dokmentarfilminitiative (dfi). Die Mitgliederzahl stagniert bei 167.

1989

Der Europäische Filmpreis führt nach den Protesten im Vorjahr erstmals eine Kategorie „Dokumentarfilm“ ein. Beim Deutschen Filmpreis gibt es in diesem Jahr dagegen keine Dokumentarfilm-Nominierung, und auch in der Filmauswahl „40 Jahre Bundesrepublik Deutschland – Gesellschaftliche Wirklichkeit im Film“ kommt kein Dokumentarfilm vor. Die AG DOK protestiert beim Bundesministerium des Inneren (BMI) dagegen und fordert drei Nominierungen für das Genre.

1990

Der Dokumentarfilm wird erstmals explizit im Reglement des Deutschen Filmpreises erwähnt. Die AG DOK ruft zur Gründung eines Fördervereins auf, der das Leipziger Dokumentarfilmfestival in der schwierigen Zeit des politischen Umbruchs unterstützen soll und übernimmt dort einen Sitz im Vorstand. Ihr zehnjähriges Bestehen feiert die AG DOK in Duisburg und – mit 300 Gästen – in der Leipziger Moritzbastei.

1991

Am Münchner Medien-Markt für Bildungsprogramme beteiligt sich der Verband mit eigenem Stand. Zur Neufassung des Filmförderungsgesetzes protestiert die AG DOK in schriftlichen Stellungnahmen und einer mündlichen Anhörung gegen die Absicht, die Refetenzschwelle für Dokumentarfilme auf 50.000 Zuschauer heraufzusetzen.

1992

Das erste Mitglieder-Handbuch erscheint. Es listet 207 Namen auf. Die Ergebnisse der „Documentary“-Förderung geben den 1991 geäußerten Bedenken recht: unter 382 Anträgen aus ganz Europa sind nur sieben deutsche Projekte, lediglich zwei davon sind erfolgreich. In der Folge werden die „Documentary“-Richtlinien liberalisiert, die AG DOK wird nun doch zur Mitarbeit im „Documentary“-Vorstand eingeladen. Thomas Hoeren bietet der AG DOK eine Zusammenarbeit in urheberrechtlichen Fragen an.

1993

In der Mitgliederversammlung steht das ungerechte Verteilungssystem der Verwertungsgesellschaften am Pranger: Spielfilme erhalten acht- bis zehnmal mehr Geld als Dokumentarfilme. Auf Antrag der AG DOK werden in der VG Bild-Kunst Kino-Dokumentarfilme ab sofort verwertungsrechtlich dem Kino-Spielfilm gleichgestellt.

1994

Die ersten der von Thomas Hoeren ausgearbeiteten Musterverträge und „Checklisten“ für Fernsehverträge liegen vor. In einem Grundsatzartikel zur Filmpolitik fordert die AG DOK erstmals eine „kulturelle Referenzförderung“. Das Modell wird Jahre später in Zusammenhang mit dem Filmförderungsgesetz diskutiert. Außerdem protestiert die AG DOK gegen die Beschlagnahme von Filmmaterial nach einer Razzia bei Wolfgang Landgraeber und unterstützt Helga Reidemeister beim Vorgehen gegen die Verstümmelung ihres Films „Aufrecht gehen“ durch den SFB. Die AG DOK initiiert mit Briefen an das Patentamt und an das Justizministerium eine – erfolgreiche – Beschwerdekampagne gegen die Blockade von Verwertungserlösen bei den Verwertungsgesellschaften.

1995

Eine gemeinsame Stellungnahme von 17 Bundesfilmpreisträgern und Nominierten aus der AG DOK fordert, auch Regisseure als Preisträger nominierter Filme anzuerkennen. Mit einer Satzungsänderung stärkt die AG DOK ihr Profil als Berufsverband: der Verband wird damit von den Mitgliedern ermächtigt, mit Sendeanstalten und anderen Verwertern über Rahmenverträge zu verhandeln und ihre Interessen in Verwertungsgesellschaften wahrzunehmen. In Berlin zeigen sich ost- und westdeutsche Kollegen in drei Veranstaltungen „East meets West“ gegenseitig ihre Filme und kommen sich endlich ein Stück nähre. Das schlägt sich auch in den Mitgliederzahlen nieder: 60 Neueintritte sind ein neuer Rekord. Winfried Junge wird als 300. Mitglied begrüßt. Die AG DOK wird offiziell in den Verwaltungsrat der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst aufgenommen. Die Ausschüttungsbeträge der Verwertungsgesellschaften für frei oder in Koproduktion hergestellte Dokumentarfilme haben sich durch die Initiative der AG DOK verdoppelt. Mit Andreas Schardt verpflichtet die AG DOK für die Rechtsberatung ihrer Mitglieder einen ersten Vertragsanwalt. 1998 kommen mit Christlieb Klages und 2000 mit Christian Füllgraf zwei weitere Vertragsanwälte hinzu.

1996

In Paris wird unter Beteiligung der AG DOK als Dachverband das Europäische Dokumentarfilm-Netzwerk (EDN) gegründet. Erstmals ist die AG DOK mit ihrem Projekt „German Documentaries“ auf dem Dokumentarfilmmarkt in Marseille mit eigenem Stand präsent.

1997

Das Wirtschaftsministerium lehnt Förderanträge auf Untertitelung von Dokumentarfilmen zur Unterstützung des Messeauftritts in Marseille mit dem Argument ab, „da könnte ja jeder kommen“. Der Messeauftritt findet auf eigene Kosten trotzdem statt. Die AG DOK wird in den Produzentenbeirat der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH berufen.

1998

Das Filmreferat im Bundesministerium für Wirtschaft bewilligt der AG DOK erstmals Fördermittel zur Untertitelung von Dokumentarfilmen für den „German Documentaries“-Katalog und für die Messepräsentation in Cannes. Zur Mitgliederversammlung in Berlin präsentiert die AG DOK als einer der ersten deutschen Filmverbände ihren neuen Internetauftritt. Gleichzeitig kann das 400. Mitglied begrüßt werden. Die Berlinale verweigert die Zuteilung eines Messestandes. Während der gesamten Filmfestspiele sind AG DOK-Mitglieder deshalb mit Bauchläden im Festivalzentrum unterwegs, um „German Documentaries“-Kataloge und Protestflugblätter zu verteilen. Der Deutsche Bundestag beschließt ein neues Filmförderungsgesetz (FFG). Die AG DOK erhält 18 Jahre nach ihrer Gründung endlich Sitz und Stimme im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (FFA), gleichzeitig wird die Referenz-Eingangsschwelle für Dokumentarfilme auf 25.000 Zuschauer gesenkt. In ihren „14 Thesen zur Absatzförderung des deutschen Films“ zeigt die AG DOK Lösungswege auf, die in der Folgezeit in die Neustrukturierung der Export-Union bis zur Neugründung von „German Films“ einfließen.

1999

Gegen die erneute Weigerung der Berliner Filmfestspiele, der AG DOK einen Messestand im Rahmen des Europäischen Filmmarkts zur Verfügung zu stellen, beantragt die AG DOK eine Einstweilige Verfügung – und gewinnt. Seitdem ist das Label „German Documentaries“ fester Bestandteil des „German Boulevards“ auf der Filmmesse der Berlinale. Mit 115 Neuaufnahmen erfährt der Verband in diesem Jahr einen Rekordzuwachs. Thomas Geyer wird als 500. Mitglied begrüßt. Um der gesteigerten Mitgliederzahl gerecht zu werden, wird der Vorstand auf acht Personen erweitert. In der Auftaktsitzung des von Kulturstaatsminister Michael Naumann einberufenen „Bündnis für den Film“ legt die AG DOK „Zehn Thesen zu (Dokumentar-)Film und Fernsehen“ vor, in der Herbstsitzung in Hof folgt ein weiteres Papier mit AG DOK-„Thesen zur Filmkultur“. Im Juni findet der Europäische Dokumentarfilmkongress München mit mehr als 400 Teilnehmern aus aller Welt statt – mustergültig organisiert von Dieter Matzka und Wilma Kiener im Auftrag der AG DOK.

2000

In Verhandlungen mit dem Staatsministerium für Kultur und Medien erreicht die AG DOK eine zweite dotierte Dokumentarfilm-Nominierung beim Deutschen Filmpreis. Im „Bündnis für den Film“ legt die AG DOK das Konzept einer Deutschen Film-Datenbank als Internetportal zum Deutschen Film vor. Vieles davon wird später das „Deutsche Filmportal“ des Deutschen Filminstituts (DIF) aufgreifen. Aus dem AG DOK-Vorstand heraus wird die „onlineFILM AG“ mit dem Ziel gegründet, Independent-Filme im Internet direkt zu vermarkten. C. Cay Wesnigk wird in den Vorstand berufen.

2001

Eine erneute Satzungsänderung profiliert die AG DOK noch eindeutiger als Berufsverband. Erklärtes Ziel ist jetzt, „die gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern und wettbewerbswidrigen Zuständen und unzulässigen Allgemeinen Vertragsbedingungen entgegenzutreten“. Die AG DOK nimmt Hartmut Bitomsky als 600. Mitglied auf. Das Münchner Dokumentarfilmfestival verabschiedet Gudrun Geyer, die das Festival 1985 im Auftrag der AG DOK aufgebaut und 16 Jahre lang geleitet hat. German Documentaries präsentiert eine „Deutsche Reihe“ beim Festival „Message to Man“ in St. Petersburg.

2002

Staatsminister Julian Nida-Rümelin ist Gast der AG DOK-Mitgliederversammlung. Mit Abmahnungen an den NDR (stellvertretend für die ARD) und das ZDF erreicht die AG DOK ernsthafte Verhandlungen über Probleme der Dokumentarfilm-Produktion. Im Herbst verhandelt der NDR daraufhin mit der AG DOK einen neuen Standardvertrag für unabhängige Dokumentafilmproduktionen aus. Thomas Hoeren lädt zum ersten Mal die dem Verband assoziierten Rechtsanwälte zusammen mit dem Vorstand zu einer gemeinsamen Strategietagung ein, die seitdem einen festen Platz im Terminplan aller Beteiligten einnimmt.

2003

Die AG DOK wird vom Kulturausschuss des Bundestages gleich zwei Mal zu filmpolitischen Anhörungen geladen: am 23. Juni zur „Deutschen Filmakademie“ und am 15. Oktober zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG). Das neue FFG stellt den Dokumentarfilm besser als je zuvor, erstmals erhält die AG DOK auch das Bennenungsrecht für die Vergabekommission. Drei AG DOK-Autoren werden als Delegierte der Journalisten-Berufsgruppe in die Mitgliederversammlung der VG Wort gewählt. Die Beiratswahl der „Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten“ wird auf Anfechtung der AG DOK hin annulliert und muss wiederholt werden. Die Anfechtung erfolgte im Rahmen der Kampagne zur Beseitigung der so genannten „VFF-Klausel“ in Fernsehverträgen, die besagt, dass Fernsehauftragsproduzenten zur Mitgliedschaft in der „Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten“ gezwungen werden.

2004

Der Verband startet mit neuem Design und neuem Logo ins neue Jahr. Zum Abschluss einer Veranstaltungsreihe, in der die AG DOK die dokumentarischen Strukturen des WDR erforscht, kommt der damalige WDR-Fernsehchef Ulrich Deppendorf. Die VG Wort beschließt auf Antrag der AG DOK die Aufwertung des Dokumentarfilms: er wird von diesem Jahr an mit 80 statt mit 50 Punkten bewertet, Kino-Dokumentarfilme sind dem Spielfilm gleichgestellt. Die AG DOK wird Gesellschafter bei „German Films“. Seit dem ersten Aufnahmeantrag im Juni 1995 sind neun kämpferische Jahre vergangen.

2005

Die Senderverhandlungen werden vorläufig abgeschlossen: ARD und ZDF verpflichten sich Bürgschaftsregelungen insbesondere für kleine Produzenten deutlich zu lockern und freie Autoren und Regisseure hinsichtlich der Wiederholungsvergütungen den eigenen Mitarbeitern gleichzustellen. Allerdings wird diese Zusage bis heute in der Praxis kaum umgesetzt. Die VG Wort zahlt erstmals mehr Geld für Dokumentarfilm-Autoren und schickt – ebenfalls zum ersten Mal – nachvollziehbare Abrechnungen. Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ lädt den AG DOK-Vorsitzenden zur Anhörung in den Deutschen Bundestag. Thema: Der Kulturauftrag der öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland. Die AG DOK feiert ihr 25-jähriges Bestehen. Im Sommer hat sie 757 Mitglieder.

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