Arbeitsplatzrechner

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Als Arbeitsplatzrechner oder Arbeitsplatzcomputer wird ein Rechner (Computer) bezeichnet, der direkt am Arbeitsplatz eines Menschen steht und mit dessen Hilfe vor allem die tägliche Arbeit eines Menschen an einem Bildschirmarbeitsplatz erleichtert werden soll.

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Der Hauptzweck eines Arbeitsplatzrechners ist, die Interaktion mit dem Nutzer in Anwendungsprogrammen zu ermöglichen.

Der Begriff des Arbeitsplatzrechners umschließt den Begriff des persönlichen Rechners (Personal Computer) als auch die Arbeitsstation (Workstation). Arbeitsplatzrechner bilden in der Regel die preiswertere Variante und werden für die Bewältigung von Aufgaben beispielsweise in der Wirtschaft und Verwaltung eingesetzt, die keine überdurchschnittlichen Anforderungen an die Rechentechnik stellen. Demgegenüber wird die Arbeitsstation in Bereichen eingesetzt, die besonders leistungsfähige Rechentechnik vor Ort voraussetzen (wie z.B. bei professioneller Grafik- und Videobearbeitung), wobei die Grenzen zwischen diesen beiden Gerätearten immer mehr verwischen.

Ein Arbeitsplatzrechner sollte speziell für seinen Einsatz ausgelegt sein. Das betrifft sowohl die Rechentechnik als auch die auf dem Rechner ausgeführten Rechnerprogramme. Wünschenswert sind insbesondere Eigenschaften die ein angenehmes Arbeiten fördern, wie zum Beispiel:

Die Programmausstattung enthält meist eine grafische Oberfläche (wie etwa bei Microsoft Windows üblich oder speziell das X Window System für unixähnliche Systeme) und je nach Anwendung zum Beispiel Programme aus den Bereichen Grafikerstellung und -bearbeitung, Programmierumgebungen oder Büroanwendungen.

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