Aktion „Arbeitsscheu Reich“
Im Rahmen der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ wurden im April und im Juni 1938 bei zwei Verhaftungswellen mehr als 10.000 Männer als sogenannte „Asoziale“ in Konzentrationslager verschleppt. Während der sogenannten Juni-Aktion wurden dabei auch rund 2500 Juden inhaftiert, die aus mannigfaltigen Gründen Vorstrafen erhalten hatten.
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[Bearbeiten] Bezeichnungen
Die Bezeichnung Aktion „Arbeitsscheu Reich“ lässt sich im dienstlichen Schriftverkehr, der im Zusammenhang mit der Massenverhaftung geführt wurde, nicht nachweisen. Im Konzentrationslager Buchenwald wurden die Inhaftierten zunächst als „Arbeitszwangshäftlinge Reich“, kurze Zeit später als „Arbeitsscheue Reich“ (ASR) bezeichnet.[1] Die Bezeichnung „Juni-Aktion“ für die zweite Verhaftungswelle, die auch „vorbestrafte Juden“ einbezog, ist ebenso wenig zeitgenössisch. Der Begriff „Juni-Aktion“ (teils mit der Jahreszahl 1938) wird häufig – jedoch keineswegs durchgängig – verwendet, wenn die Judenverfolgung im Vordergrund der Darstellung steht.[2]
[Bearbeiten] Aktion im April 1938
Die Verhaftung und Verschleppung von „Asozialen“ geht auf einen „Grundlegenden Erlaß über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ des Innenministeriums vom 14. Dezember 1937 zurück. Damit wurde die Vorbeugehaft für sogenannte „Berufsverbrecher“ reichsweit vereinheitlicht und erweitert auf Personen, die durch ihr „asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährden.“[3] Ein Haftprüfungstermin war erst binnen des zweiten Haftjahres vorgesehen, danach jährlich neu und nach vier Jahren vom Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei vorzunehmen.
Nach Heinrich Himmlers Plan vom 26. Januar 1938 sollte zunächst ein „einmaliger, umfassender und überraschender Zugriff“ auf die „Arbeitsscheuen“ erfolgen. Dieses seien Männer im arbeitsfähigen Alter, die zweimal einen ihnen angebotenen Arbeitsplatz abgelehnt oder nach kurzer Zeit aufgegeben hätten. Mit der Durchführung dieser Aktion wurde die Gestapo beauftragt, die die nötigen Informationen im Zusammenwirken mit den Arbeitsämtern besorgte.
Im Zeitraum vom 21. bis 30. April lief diese Verhaftungsaktion reichsweit ab. Insgesamt wurden dabei zwischen 1500 und 2000 männliche „Arbeitsscheue“ in das Konzentrationslager Buchenwald verschleppt.[4]
[Bearbeiten] Juni-Aktion 1938
Der Personenkreis, der im Sinne der „Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ inhaftiert werden sollte, war nicht auf die „Arbeitsscheuen“ beschränkt, sondern wesentlich weiter gefasst. Eine Durchführungsrichtlinie der Reichskriminalpolizei vom April 1938 definiert als „asozial“ eine Person, „die durch gemeinschaftswidriges, wenn auch nicht verbrecherisches Verhalten zeigt, daß er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen will“ und „durch geringfügige, aber sich immer wiederholende Gesetzesübertretungen, sich der in einem nationalsozialistischen Staat selbstverständlichen Ordnung nicht fügen wollen“.[5] Dies waren namentlich Landstreicher, Bettler, Prostituierte, Zigeuner und Trunksüchtige. Auch Personen mit unbehandelten Geschlechtskrankheiten wurden dazugerechnet. Auf Hitlers persönliche Anordnung[6] wurden auch Juden, deren Strafregister Vorstrafen von mehr als vier Wochen enthielten, in die geplante Massenverhaftung einbezogen.
Mit einer zweiten Verhaftungswelle, in der Literatur auch als Juni-Aktion bezeichnet, wurden von der Kriminalpolizei zwischen dem 13. bis 18. Juni 1938 mehr als 9.000 Männer[7] verhaftet. Unter den Inhaftierten befanden auch rund 2500 Juden, die größtenteils in die Konzentrationslager Buchenwald und Sachsenhausen verschleppt wurden.[6]
Bei der „Juni-Aktion“ wurden überproportional viele Juden inhaftiert. Ihre Vorstrafen gingen nicht allein auf „normale Delinquenz“ zurück, sondern beruhten oftmals auf verfolgungsspezifischen Delikten wie zum Beispiel Devisenvergehen[6] oder gingen auf marginale Delikte wie Übertretung von Verkehrsvorschriften zurück.[8] 1256 jüdische Männer kamen ins KZ Buchenwald und 824 ins KZ Sachsenhausen, wo sie brutalen Schikanen ausgesetzt waren.[6]
[Bearbeiten] Einordnung
Spätestens mit diesen Aktionen hatte sich der Schwerpunkt der sicherheitspolizeilichen Tätigkeit von der Bekämpfung politischer Gegner auf die Aussonderung von „Asozialen“ verlagert, die aufgrund vermeintlicher erblicher Veranlagung zu gesellschaftlich schädlichem Verhalten neigten.[9] Heydrich begründete die Aktion in einem Schnellbrief an die Kriminalpolizeileitstellen: Es sei nicht zu dulden, dass „asoziale Menschen sich der Arbeit entziehen und somit den Vierjahresplan sabotieren.“[10] Wolfgang Ayaß' zufolge war nicht die angebliche Gefährlichkeit des einzelnen „Asozialen“, sondern dessen Arbeitsfähigkeit das ausschlaggebenende Verhaftungskriterium. In vielen Konzentrationslagern bildete die mit einem Schwarzen Winkel gekennzeichnete Häftlingsgruppe der „Asozialen“ bis Kriegsbeginn die Mehrheit. Martin Broszat weist darauf hin, dass zu dieser Zeit die SS-eigene Baustoffproduktion in und bei Konzentrationslagern einsetzte und dafür größere Häftlingskontingente benötigt wurden.[11] Wesentlicher als die Arbeitsleistung dieser inhaftierten „Arbeitsscheuen“ dürfte jedoch der abschreckende Effekt auf andere „Arbeitsbummelanten“ gewesen sein.[12]
Die „Juni-Aktion“ war zugleich die erste von der Sicherheitspolizei in Eigenregie durchgeführte Aktion, bei der eine große Zahl von deutschen Juden in Konzentrationslager verschleppt wurden.[13] Ihre Einbeziehung in die „Juni-Aktion“ geht auf Hitlers persönliche Anordnung zurück, die zu einer Anweisung vom 1. Juni 1938 führte.[6] Christian Dirks weist auf einen Zusammenhang mit antisemitischen Übergriffen in Berlin hin, die - im Mai beginnend - zwischen dem 13. bis 16. Juni 1938 kumulierten und in Boykottaufrufen, Markierung jüdischer Geschäfte, Razzien in Cafes und Festnahmen gipfelten.[14]
Wolfgang Ayas wiederlegt anhand der Belegungszahlen die verbreitete Behauptung, die im Rahmen der Aktion „Arbeitscheu Reich“ Inhaftierten seien zum überwiegenden Teil 1939 bei der Amnestie anlässlich des fünfzigsten Geburtstages von Hitler freigekommen.[15] Vergleichbare Massenverhaftungen wiederholten sich nicht; es wurden jedoch bis 1945 kontinuierlich „Asoziale“ und „Arbeitsscheue“ in die Konzentrationslager eingewiesen. Himmler selbst schätzte 1943 die Gesamtzahl der inhaftierten „Asozialen“, „Berufsverbrecher“ und Sicherungsverwahrten auf rund 70.000 Personen.[16]
[Bearbeiten] Literatur
- Wolfgang Ayaß: „Asoziale“ im Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91704-7
- Christian Dierks: Die 'Juni-Aktion' 1938 in Berlin. In: Beate Meyer, Hermann Simon: Juden in Berlin 1938-1945 (Begleitband zur gleichnamigen Ausstellung in der Stiftung "Neue Synagoge Berlin - Centrum Judaicum"), Berlin 2000, ISBN 3-8257-0168-9
- Stefanie Schüler-Springorum: Masseneinweisungen in Konzentrationslager. Aktion „Arbeitsscheu Reich“, Novemberpogrom, Aktion „Gewitter“. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. München 2005, ISBN 3-406-52961-5, Bd. 1, S. 156–164
[Bearbeiten] Weblinks
- Ayaß: Aktion 'Arbeitsscheu Reich' (pdf)
- Deutsches Historisches Museum: Aktion „Arbeitsscheu Reich“.
- Bundeszentrale für politische Bildung: Hintergründe zum Begriff „Arbeitsscheu“
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Wolfgang Ayaß: „Asoziale“ im Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91704-7, S. 165.
- ↑ Das Stichwort fehlt bei Wolfgang Benz u. a. (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. München 1997, ISBN 3-423-33007-4 und Israel Gutman u. a. (Hrsg.): Enzyklopädie des Holocaust. München und Zürich 1995, ISBN 3-492-22700-7.; dort in Bd. IV S. 1679 unter Datum erwähnt als „Asozialen-Aktion“.
- ↑ Wolfgang Ayaß: „Asoziale“ im Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91704-7, S. 139.
- ↑ Stefanie Schüler-Springorum: Masseneinweisungen in Konzentrationslager. Aktion „Arbeitsscheu Reich“, Novemberpogrom, Aktion „Gewitter“. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. München 2005, ISBN 3-406-52961-5, Bd. 1, S. 158.
- ↑ Zitiert nach Wolfgang Ayaß: „Asoziale“ im Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91704-7, S. 147/148.
- ↑ a b c d e Stefanie Schüler-Springorum: Masseneinweisungen in Konzentrationslager.... In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Der Ort des Terrors... München 2005, ISBN 3-406-52961-5, Bd. 1, S. 159.
- ↑ Stefanie Schüler-Springorum: Masseneinweisungen in Konzentrationslager.... In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Der Ort des Terrors... München 2005, ISBN 3-406-52961-5, Bd. 1, S. 156.
- ↑ Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 (Quellensammlung) Band 2: Deutsches Reich 1938 – August 1939 (hrsg. von Susanne Heim), München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 188.
- ↑ Ulrich Herbert: Von der Gegnerbekämpfung zur „rassischen Generalprävention“. In: Ulrich Herbert et al. (Hrsg.): Die nationalsozialistischen Konzentrationslager, Frankfurt/M. 2002, ISBN 3-596-15516-9, Bd. 1, S. 81.
- ↑ zitiert nach Wolfgang Ayaß: „Asoziale“ im Nationalsozialismus. Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91704-7, S. 149.
- ↑ Martin Broszat: Nationalsozialistische Konzentrationslager 1933-1945. In: Anatomie des SS-Staates, München 1967, Bd. 2, S. 77.
- ↑ Wolfgang Ayaß: „Asoziale“ im Nationalsozialismus. Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91704-7, S. 164.
- ↑ Christian Dierks: Die 'Juni-Aktion' 1938 in Berlin. In: Beate Meyer, Hermann Simon: Juden in Berlin 1938 - 1945. (Begleitband zur gleichnamigen Ausstellung in der Stiftung "Neue Synagoge Berlin - Centrum Judaicum") Berlin 2000, S. 34.
- ↑ Christian Dierks: Die 'Juni-Aktion' 1938 in Berlin. In: Beate Meyer, Hermann Simon: Juden in Berlin 1938 - 1945, Berlin 2000, S. 34-41 / Saul Friedländer: Das Dritte Reich und die Juden: Bd. 1., Die Jahre der Verfolgung: 1933–1939, durchgeseh. Sonderausgabe München 2007, ISBN 978-3-406-56681-3, S. 282-284.
- ↑ Wolfgang Ayaß: „Asoziale“ im Nationalsozialismus. Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91704-7, S. 170-172.
- ↑ Wolfgang Ayaß: „Asoziale“ im Nationalsozialismus. Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91704-7, S. 172.