Artnapping

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Artnapping ist die Erpressung eines Kunsteigentümers oder dessen Versicherung auf Zahlung eines Lösegeldes. Von den „Artnappern“ wird dabei in der Regel mit der Zerstörung des Kunstwerkes gedroht.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Etymologie

Der Begriff Artnapping leitet sich von Kidnapping ab. Die Kunstwerke werden bei dieser Form der Kriminalität gewissermaßen entführt und als Geiseln genommen. Dem Eigentümer wird sodann angeboten, das Kunstwerk für zumeist astronomische Summen „zurückzukaufen“, bzw. wird im Falle der Nichtentsprechung die Zerstörung oder Beschädigung des Kunstwerkes angedroht.

[Bearbeiten] Ursachen

Ursache für das zunehmende Artnapping dürfte sein, dass berühmte Kunstwerke auf dem Kunstmarkt nur schwer verkäuflich sind, so dass sich der Kunstdiebstahl sehr wertvoller Stücke aus Sicht der Kriminellen nicht mehr „rentiert“. Durch die zunehmende Registrierung der Kunstwerke im Art-Loss-Register, werden die Werke unverkäuflich. Oftmals geht die Rechnung der Artnapper auf, und ein berühmtes Kunstwerk wird gegen Zahlung eines hohen Lösegeldes an den Kunstsammler oder ein Museum zurückgegeben.

[Bearbeiten] Rechtliche Lage

Rechtspolitisch sind diese Zahlungen hoch umstritten: es wird argumentiert, dass die meisten Kunstwerke nach längerer Zeit doch im Kunsthandel wieder auftauchen und dass die erfolgten Zahlungen Kriminelle noch zu weiterem Artnapping animieren. Zudem können sich viele Museen die hohen Versicherungsprämien nicht mehr leisten, so dass viele Kunstwerke heute nicht mehr versichert werden.

Fraglich ist, ob dieses Vorgehen den Tatbestand der Erpressung oder der Nötigung erfüllt (in Ö: §§ 144 bzw. 105 StGB).

[Bearbeiten] Schutz

Schützen können sich Museen gegen das Artnapping im Wesentlichen durch eine bessere Bewachung und technische Sicherung der Kunstwerke in Magazinen und Ausstellungsräumen. Da die Kunstwerke in diesen Fällen nicht in den Handel gelangen, greifen die Sicherungsmechanismen des Kunsthandels, wie beispielsweise in Form des Art-Loss-Registers beim Artnapping nicht ein.

[Bearbeiten] Beispiele

  • Politisches Artnapping: Laut Urbanski wurden 1974 dem Millionär Alfred Beit Kunstwerke mit einem Wert in der Höhe von 400 Millionen Schilling gestohlen. Als Preis für die Rückgabe hätten die Täter Nahrungsmittellieferungen für die hungernde Bevölkerung des Kongos in der Höhe von 8 Millionen Pfund und die Freilassung von 4 irischen Terroristen gefordert.

[Bearbeiten] Literatur

  • Haimo Schack: Kunst und Recht. Bildende Kunst, Architektur, Design und Fotografie im deutschen und internationalen Recht. Carl Heymanns Verlag, Köln u. a. 2004, ISBN 3-452-25829-7, (Schriften zum Kunstrecht 1).
  • Urbanski, Versicherung von Kunstgegenständen. VersRdSch 1975, 67ff.

[Bearbeiten] Weblinks

  • Robert Durl, Die Saliera als Rechtsfall, Salzburger Nachrichten, 9.9.2003, [Archiv]
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