Attribut (Entscheidungsfindung)

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In der betriebswirtschaftlichen Entscheidungsfindung wird als Attribut ein operationelles Unterziel verstanden, das einem strategischen Oberziel untergeordnet ist. So könnte beispielsweise das strategische Oberziel heißen, möglichst hohen Gewinn aus der Herstellung eines chemischen Produktes zu erzielen. Ein dazugehöriges Attribut und damit ein operativ umzusetzendes Unterziel könnte dann sein, die Umweltwirkungen der Produktion zu minimieren, weil nur so öffentliche Akzeptanz für das Produkt und damit nennenswerte Verkaufserlöse zu erzielen wären.[1]

[Bearbeiten] Quellenangaben

  1. Ossadnik, W.; Mehrzielorientiertes strategisches Controlling; Heidelberg: Physica, 1998; S. 16
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