Audit Committee

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Das Audit Committee ist der Prüfungsausschuss des Aufsichtsorgans. In deutschen und österreichischen Aktiengesellschaften ist das Aufsichtsorgan der Aufsichtsrat; in der Schweiz ist es der Verwaltungsrat.

Die Errichtung eines Audit Committee wird als Teil der Corporate Governance im Deutschen Corporate-Governance-Kodex für deutsche Aktiengesellschaften empfohlen, entsprechend im Swiss Code of Best Practice und im Österreichischen Corporate-Governance-Kodex.

Ziele und Funktionsweise des Prüfungsausschusses als Organ des Verwaltungsrats – die praktische Ausgestaltung hängt stark von Rechtsrahmen und Rechtsform ab; es wird zwischen dem eingliedrigen und den zweigliedrigen Modellen unterschieden – sind allgemein in den OECD Corporate Governance Principles 2004 und im Aktionsplan Corporate Governance der EU-Kommission (COM (2003) 284 fin) umrissen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Hauptaufgaben

Die Hauptaufgaben variieren von Land zu Land und vor allem von Unternehmen zu Unternehmen. Grundsätzlich ist das Audit Committee zuständig für:

Es bildet die Schnittstelle zwischen dem Aufsichtsorgan, externer und interner Revision einerseits und dem für den Betrieb der Steuerungssysteme verantwortlichen Management andererseits.

[Bearbeiten] Rechtsgrundlagen

[Bearbeiten] Deutschland

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) vom 25. Mai 2009 wurde in § 324 des Handelsgesetzbuches (HGB) festgelegt, dass "kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften" unter bestimmten Voraussetzungen einen Prüfungsauschuss einrichten müssen.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Allgemein

[Bearbeiten] Deutschland

[Bearbeiten] Schweiz

[Bearbeiten] Österreich

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